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Checkliste GbR-Gesellschaftervertrag horak Rechtsanwälte Hannover

Der Gesellschaftervertrag zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft) kann mündlich oder schriftlich vereinbart werden. Um spätere Konflikte oder gar Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie den Vertrag auf jeden Fall schriftlich verfassen und dabei einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Neben den üblichen Angaben zu Name, Ort, Zweck der Gesellschaft usw. sollten Sie in Ihrem GbR-Gesellschaftervertrag die folgenden Punkte berücksichtigen:

Zu welchen Teilen sind die Gesellschafter an der GbR beteiligt?

Wie werden Gewinn, Verlust und Guthaben aufgeteilt?

Wie hoch ist die Einlage der einzelnen Gesellschafter?

Welche Sachgüter bringen die Gesellschafter ein?

Wie viel Arbeitszeit leisten die einzelnen Gesellschafter?

Sind alle Gesellschafter zu Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet?

Wird die GbR Dritten gegenüber durch jeden einzelnen Gesellschafter vertreten oder nur gemeinschaftlich?

Bei welchen Entscheidungen ist ein gemeinschaftlicher Beschluss notwendig?

Auf welche Weise erfolgen Gesellschafterbeschlüsse (einstimmig, mit einfacher Mehrheit, 2/3-Mehrheit, nach Anteilen)?

Wie oft finden Gesellschafterversammlungen statt und wer beruft sie ein?

Wie wird entschieden, wenn ein Gesellschafter verhindert ist?

Wie hoch ist die Vergütung, die jeder Gesellschafter für seine Tätigkeit monatlich erhält? Bzw. wie hoch dürfen die monatlichen Privatentnahmen sein?

Wird die Vergütung dem Geschäftserfolg bzw. -misserfolg angepasst?

Wird die Vergütung im Krankheitsfall weitergezahlt? Über was für einen Zeitraum?

Wird eine gemeinschaftliche Rücklage gebildet?

Wie viel Wochen Urlaub hat jeder Gesellschafter im Jahr?

Dürfen Geschäftsanteile an Dritte übertragen werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Innerhalb welcher Frist kann ein Gesellschafter den Gesellschaftervertrag kündigen?

Wird die Gesellschaft bei Kündigung eines oder mehrerer Gesellschafter fortgeführt?

Was geschieht im Fall der Kündigung mit dem Gesellschaftsvermögen?

Innerhalb welchen Zeitraums erhält der ausscheidende Gesellschafter seinen Anteil ausgezahlt?

Erhält der Gesellschafter darüber hinaus eine Abfindung?

Ist bei einem der Gesellschafter dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eingetreten oder hat er vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Pflichten verletzt, kann der Gesellschaftervertrag gekündigt werden?Was wird unter dauerhafter Arbeitsunfähigkeit verstanden?

Was geschieht, wenn einer der Gesellschafter verstirbt?

Wird im Konfliktfall eine Schlichtungsstelle (z. B. bei der Kammer) einbezogen?Wenn ja, welche?

Ihre anwaltlichen Ansprechpartner:

  1. Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., sowie
     
  2. Rechtsanwältin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Julia Ziegeler

 

 

 

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Gesellschaftsrecht  - horak. Rechtsanwälte · Georgstr. 48 · 30159 Hannover · Tel. 0511/ 357 356-0 · Fax 0511/ 357 356-29 · info@gesellschaftsrechthannover.de