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GmbH-Geschäftsführervertrag

.Der Geschäftsführeranstellungsvertrag: Inhalte, Beispielklauseln und Gestaltungsmöglichkeiten

Der Geschäftsführeranstellungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers im Verhältnis zur Gesellschaft. Er unterscheidet sich von einem normalen Arbeitsvertrag, da ein Geschäftsführer rechtlich kein Arbeitnehmer ist und seine Tätigkeit sowohl durch das Gesellschaftsrecht als auch durch individuelle Vertragsregelungen bestimmt wird. Im Folgenden werden die wichtigsten Inhalte, beispielhafte Klauseln, Alternativen und optionale Bestimmungen dargestellt.


1. Essentielle Inhalte eines Geschäftsführeranstellungsvertrags

a) Vertragsparteien

  • Definition der Vertragsparteien: Gesellschaft (z. B. GmbH) und Geschäftsführer.
  • Beispielklausel:
  •  
    „Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen der [Name der GmbH], vertreten durch die Gesellschafterversammlung, und Herrn/Frau [Name des Geschäftsführers] (im Folgenden: Geschäftsführer).“


b) Vertragsbeginn und -dauer

  • Angabe, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist.

  • Regelungen zur Probezeit und automatischen Verlängerung.

  • Beispielklausel:

     
    „Der Vertrag beginnt am [Datum] und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann mit einer Frist von [X] Monaten zum Monatsende gekündigt werden.“
  • Alternative (befristeter Vertrag):

     
    „Der Vertrag wird für die Dauer von [z. B. 3 Jahren] geschlossen und endet automatisch am [Datum], ohne dass es einer Kündigung bedarf.“


c) Aufgaben und Verantwortlichkeiten

  • Beschreibung der konkreten Pflichten und Kompetenzen des Geschäftsführers.

  • Beispielklausel:

     
    „Der Geschäftsführer übernimmt die Leitung der Gesellschaft gemäß § 35 GmbHG. Er ist verantwortlich für die operative Geschäftsführung, die strategische Planung sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.“
  • Ergänzung: Regelungen zur Berichts- und Dokumentationspflicht.

     
    „Der Geschäftsführer ist verpflichtet, regelmäßig der Gesellschafterversammlung über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu berichten.“


d) Vergütung

  • Festlegung der Vergütungsstruktur, bestehend aus Grundgehalt, variablen Anteilen und Sachleistungen.

  • Beispielklausel:

     
    „Der Geschäftsführer erhält ein jährliches Bruttogehalt von [Betrag], zahlbar in [z. B. 12 gleichen Monatsraten].“
  • Optionale Bestandteile:

    • Bonusregelungen:
    •  
      „Zusätzlich erhält der Geschäftsführer einen jährlichen Bonus in Höhe von [X %] des Jahresüberschusses, sofern die Gesellschaft ein positives Betriebsergebnis erzielt.“
    • Sachleistungen:
    •  
      „Dem Geschäftsführer wird ein Dienstwagen der Kategorie [Marke/Modell] auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt.“


e) Arbeitszeit und Urlaubsregelungen

  • Regelungen zur Arbeitszeit, Flexibilität und Urlaub.
  • Beispielklausel:
  •  
    „Die Arbeitszeit des Geschäftsführers richtet sich nach den Erfordernissen der Gesellschaft. Ein Anspruch auf eine feste Arbeitszeit besteht nicht.“ „Der Geschäftsführer hat Anspruch auf [z. B. 30 Werktage] Urlaub pro Kalenderjahr.“


f) Spesen und Aufwendungsersatz

  • Erstattung von geschäftlich veranlassten Aufwendungen.
  • Beispielklausel:
  •  
    „Dem Geschäftsführer werden alle erforderlichen und angemessenen Auslagen, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit entstehen, gegen Nachweis erstattet.“


2. Regelungen zu Beendigung und Kündigung

a) Kündigungsfristen

  • Definition der Fristen für die ordentliche Kündigung.

  • Beispielklausel:

     
    „Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von [3 Monaten] zum Monatsende gekündigt werden.“
  • Alternative (verlängerte Kündigungsfrist):

     
    „Für die Gesellschaft beträgt die Kündigungsfrist [6 Monate]. Für den Geschäftsführer bleibt die Kündigungsfrist auf [3 Monate] begrenzt.“


b) Außerordentliche Kündigung

  • Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung (z. B. grobe Pflichtverletzungen).
  • Beispielklausel:
  •  
    „Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei grober Pflichtverletzung, Untreue oder strafbaren Handlungen des Geschäftsführers.“


c) Abfindungsregelungen

  • Regelung zur Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags.
  • Beispielklausel:
  •  
    „Im Falle einer vorzeitigen ordentlichen Kündigung durch die Gesellschaft erhält der Geschäftsführer eine Abfindung in Höhe von [X Monatsgehältern].“


3. Optionale Klauseln und Gestaltungsmöglichkeiten

a) Wettbewerbsverbot

  • Während der Vertragslaufzeit:
  •  
    „Der Geschäftsführer verpflichtet sich, während der Dauer des Anstellungsvertrags keine Tätigkeit für ein konkurrierendes Unternehmen auszuüben.“
  • Nachvertraglich (mit Karenzentschädigung):
  •  
    „Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von [12 Monaten] nach Beendigung des Vertrags nicht für ein mit der Gesellschaft konkurrierendes Unternehmen tätig zu werden. Als Ausgleich erhält er eine monatliche Entschädigung in Höhe von [50 %] seiner letzten Bruttovergütung.“


b) Geheimhaltung

  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
  • Beispielklausel:
  •  
    „Der Geschäftsführer verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit erlangten Informationen über die Gesellschaft und deren Geschäftspartner auch über das Ende des Vertrags hinaus vertraulich zu behandeln.“


c) Haftungsbeschränkung

  • Begrenzung der persönlichen Haftung des Geschäftsführers.
  • Beispielklausel:
  •  
    „Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.“


d) Compliance-Pflichten

  • Verpflichtung zur Einhaltung gesetzlicher und interner Vorschriften.
  • Beispielklausel:
  •  
    „Der Geschäftsführer ist verpflichtet, ein Compliance-Management-System einzuführen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen eingehalten werden.“


e) Regelung zu D&O-Versicherungen

  • Absicherung des Geschäftsführers durch eine Directors-and-Officers-Versicherung.
  • Beispielklausel:
  •  
    „Die Gesellschaft verpflichtet sich, zugunsten des Geschäftsführers eine D&O-Versicherung mit einer Deckungssumme von [X Euro] abzuschließen und aufrechtzuerhalten.“


f) Regelungen zur Rückzahlung von Vergütungen

  • Clawback-Klausel (bei Fehlverhalten):
  •  
    „Im Falle von schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Geschäftsführers ist die Gesellschaft berechtigt, gezahlte Boni oder sonstige variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern.“


4. Individuelle Anpassung des Vertrags

Ein Geschäftsführeranstellungsvertrag muss individuell auf die jeweilige Gesellschaft und die Position des Geschäftsführers zugeschnitten sein. Faktoren wie die Branche, die Größe der Gesellschaft und die spezifischen Aufgaben des Geschäftsführers spielen eine entscheidende Rolle.


5. Unsere Unterstützung bei der Vertragsgestaltung

Wir bieten umfassende Leistungen im Bereich der Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführeranstellungsverträgen:

  • Rechtskonforme Erstellung: Wir erstellen individuell angepasste Verträge, die alle rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigen.
  • Absicherung durch Klauseln: Wir beraten Sie zu sinnvollen und wirksamen Klauseln, die sowohl Ihre Interessen als auch die des Geschäftsführers schützen.
  • Vertragsprüfung: Prüfung bestehender Verträge auf rechtliche und wirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten.
  • Streitvermeidung: Wir integrieren Mechanismen zur Streitbeilegung und Prävention rechtlicher Konflikte.

Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Ihr Geschäftsführeranstellungsvertrag rechtssicher, fair und optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

 

 

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