GmbH-Geschäftsführervertrag horak Rechtsanwälte HannoverZwischen der Firma {Name des Unternehmens} GmbH, vertreten durch deren Gesellschafterversammlung, diese wiederum vertreten durch die Gesellschafter {Namen der Gesellschafter} - im folgenden "Gesellschaft" genannt - und Frau/Herrn {Name des zukünftigen Geschäftsführers} im folgenden "Geschäftsführer" genannt wird folgender Vertrag geschlossen: Vorbemerkung Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht {Name des Amtsgerichts} unter HRB {Handelsregisternummer} in das Handelsregister eingetragen. Die Gesellschafterversammlung wird Herrn/Frau {Name des zukünftigen Geschäftsführers} mit Wirkung zum {Datum} als Geschäftsführer bestellen. § 1 Aufgabenbereich (1) Der Geschäftsführer ist {allein/ zusammen mit einem Prokuristen oder einem weiteren Geschäftsführer vertretungsberechtigt}. Er führt die Geschäfte der Gesellschaft mit der erforderlichen Sorgfalt nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages der GmbH und dieses Vertrages. (2) Der Geschäftsführer wird seine Arbeitskraft ausschließlich der Gesellschaft zur Verfügung stellen. Jede darüber hinausgehende berufliche Tätigkeit bedarf der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Er ist ansonsten in der Gestaltung seiner Arbeitszeit frei. (3) Während seiner Tätigkeit für die Gesellschaft ist dem Geschäftsführer im Geschäftsbereich der Gesellschaft der Abschluss von Geschäften für eigene oder für fremde Rechnung untersagt. Dazu zählt insbesondere die Beteiligung an Unternehmen, die mit der Gesellschaft in Wettbewerb stehen oder geschäftliche Beziehungen zu ihr unterhalten. § 2 Vertragsdauer und Kündigung (1) Das Vertragsverhältnis beginnt am {Datum} und ist erstmals zum {Datum} kündbar. Es verlängert sich jeweils um {Zahl} Jahre, wenn es nicht mit einer Frist von {Zeitspanne} gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. (2) Die Kündigungserklärung ist schriftlich abzugeben. Es reicht hierbei aus, wenn sie an einen anderen Geschäftsführer gerichtet ist. (3) Ein Widerruf der Bestellung des Herrn {Name} zum Geschäftsführer kann von der Gesellschafterversammlung aus wichtigen Gründen zu jeder Zeit erfolgen. Als wichtige Gründe sind insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung anzusehen. Eventuell entstehende Entschädigungsansprüche des Geschäftsführers aus diesem Vertrag bleiben von dem Widerruf unberührt. (4) Das Vertragsverhältnis endet ohne Kündigung am Ende des Monats, in dem der Geschäftsführer sein 65. Lebensjahr vollendet. § 3 Bezüge (1) Für seine Tätigkeit erhält der Geschäftsführer eine Vergütung von brutto {Jahressumme} € pro Jahr, die in zwölf gleichen Raten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gezahlt wird. (2) Die Vergütung wird um die Einkünfte gemindert, die der Geschäftsführer in Ausübung von Tätigkeiten erzielt, die im Auftrag der Gesellschaft übernommen wurden. (3) Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine jährliche Tantieme. Diese wird von der Gesellschafterversammlung unter Zugrundelegung des wirtschaftlichen Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt. Bei der Festsetzung werden auch die Leistungen des Geschäftsführers berücksichtigt. Der Mindestbetrag der Tantieme wird auf {Summe} € festgesetzt. (4) Für die Dauer seiner Tätigkeit bekommt der Geschäftsführer von der Gesellschaft einen Dienstwagen des Fabrikats {Bezeichnung}, Modell {Bezeichnung}, zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Fahrzeugs umfasst dienstliche und private Zwecke. Der Wert der privaten Nutzung des Fahrzeugs wird in der monatlichen Gehaltsabrechnung entsprechend den Lohnsteuerrichtlinien versteuert. Die Kosten für Vollkaskoversicherung und Wartung werden von der Gesellschaft getragen. § 4 Gehaltsfortzahlung bei Krankheit, Unfall und Tod (1) Ist der Geschäftsführer durch Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig, so hat er für die Dauer von sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses, weiterhin einen Anspruch auf Zahlung seiner Bezüge. Krankengeld, welches der Geschäftsführer erhält, wird dabei in Abzug gebracht. (2) Im Todesfall zahlt die Gesellschaft der Witwe des Geschäftsführers das Gehalt für den Sterbemonat sowie für die folgenden drei Monate. (3) Der Geschäftsführer wird von der Gesellschaft bei einer noch zu bestimmenden Versicherungsgesellschaft gegen Unfall versichert, und zwar mit {Summe} € für den Invaliditätsfall und mit {Summe} € für den Todesfall. § 5 Urlaub Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Urlaub von {Anzahl} Werktagen pro Kalenderjahr. Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme wird in Absprache mit dem Mehrheitsgesellschafter festgelegt. § 6 Reisekosten Reisekosten und Spesen werden nach Vorlage der entsprechenden Belege erstattet. § 7 Direktversicherung (1) Die Gesellschaft verpflichtet sich, im eigenen Namen auf das Leben des Geschäftsführers eine Kapitalversicherung abzuschließen, die mit dem Tode oder mit der Vollendung des 65. Lebensjahres des Geschäftsführers fällig wird. Die Prämienzahlung übernimmt die Gesellschaft. (2) Zur Entgegennahme der Versicherungsleistung sind der Geschäftsführer oder die von ihm begünstigten Personen berechtigt. Fehlt es an einer Begünstigungsregelung, so gelten im Zweifel dessen Erben als Begünstigte. (3) Das Bezugsrecht des Geschäftsführers entfällt, wenn das Vertragsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalles endet oder wenn der Geschäftsführung eine grobe Pflichtverletzung begeht. Das Bezugsrecht besteht jedoch weiterhin fort, wenn die Voraussetzungen des § 1Absatz 1 des Gesetzes zur Nachbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) erfüllt sind. (4) Endet das Vertragsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalls, so reduziert sich der Anspruch auf die Leistungen aus der Versicherung, die bis zum Tage des Ausscheidens fällig geworden sind. § 8 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot (1) Der Geschäftsführer verpflichtet sich, nach Ablauf des Vertragsverhältnisses für den Zeitraum von zwei Jahren nicht für ein Unternehmen tätig zu werden, das mit der Gesellschaft in direkter Konkurrenz steht. Untersagt ist dabei auch die Beratertätigkeit für ein solches Unternehmen. (2) Als Entschädigung gewährt die Gesellschaft dem Geschäftsführer für die Dauer des Wettbewerbsverbots eine monatliche Vergütung in Höhe von {Zahl} Prozent des zuletzt gezahlten Monatsgehalts. Anderweitige Einkünfte, die der Geschäftsführer während dieses Zeitraums erzielt, werden bis zur Höhe des zuletzt bezogenen Monatsgehalts angerechnet. (3) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hat der Geschäftsführer eine Vertragsstrafe in Höhe von drei zuletzt bezogenen Monatsgehältern an die Gesellschaft zu zahlen. Die Gesellschaft behält sich vor, darüber hinaus Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend zu machen. § 9 Geheimhaltung (1) Der Geschäftsführer verpflichtet sich, auch nach Beendigung seines Dienstverhältnisses über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, die als vertraulich anzusehen sind, Stillschweigen zu bewahren. (2) Betriebliche Unterlagen sind Eigentum der Gesellschaft und verbleiben grundsätzlich in ihren Geschäftsräumen. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Gesellschafterversammlung darf der Geschäftsführer diese nicht aus den Geschäftsräumen entfernen. Der Geschäftsführer hat sie bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an die Gesellschaft herauszugeben. § 10 Schlußbestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. (2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich entspricht. |