Satzungsänderung einer GmbH-SatzungDieses gesellschaftsrechtliche Muster können Sie mit dem jeweiligen Hinweis kostenfrei kopieren und auf Ihre Bedürfnisse im Gesllschaftsrecht anpassen. Einzige Voraussetzung für jene kostenfreie Gestattung ist, dass Sie im Impressum Ihres Internetauftritts folgenden Link hinterlegen: “Mit Unterstützung im Gesellschaftsrecht von horak Rechtsanwälte, www.gesellschaftsrechthannover.de“. Statt des Impressums können Sie in Absprache mit uns auch einen anderen Ort sowie einen angepassten Wortlaut des Links wählen. Bitte schicken Sie uns hierzu eine Mail an info@gesellschaftsrechthannover.de. Verhandelt Hannover am ______ Vor der unterzeichnenden Notari ___________________ mit dem Amtssitz in Hannover erschienen heute Frau (a), Anschrift und Herr (b), Anschrift. Die Erschienenen erklärten: Wir, die unterzeichnenden alleinigen Gesellschafter (a), Anschrift, (b), Anschrift halten jeweils einen Geschäftsanteil im Wert von € 25.000,00 des insgesamt € 50.000 (i.W.: Euro fünfzigtausend) betragenden Stammkapitals der (...) GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts _______, HRB ____. I. Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung halten wir hiermit eine außerordentliche Gesellschafterversammlung der (...) GmbH ab und beschließen einstimmig: Der Gesellschaftsvertrag wird gemäß dem dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Hiermit ist die Gesellschafterversammlung beendet. II. Die Gesellschafter überreichten der Notar die beschlossene Neufassung des Gesellschaftsvertrages und baten die Notar, diese Urkunde als Anlage zu dieser Niederschrift zu nehmen. Die Notar wurde ferner gebeten, die Neufassung der Satzung zur Eintragung im Handelsregister anzumelden. III. VOLLMACHT Die Erschienenen erteilen hiermit in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer den Notariatsangestellten xxx , jede für sich und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, Vollmacht, sie bei ergänzenden, berichtigenden, rechtsbegründenden Erklärungen zu vertreten und überhaupt alles zu tun, was nach Ansicht der Bevollmächtigten erforderlich oder zweckmäßig ist, um die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister zu erreichen. Diese Vollmacht gilt auch für Handelsregisteranmeldungen und Satzungsänderungen, sofern sie der Heilung von Eintragungshindernissen dienen. Die Vollmacht kann nur vor der amtierenden Notar, ihrem amtlich bestellten Vertreter oder ihrem Rechtsnachfolger ausgeübt werden. Sie erlischt mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Notar belehrte die Erschienenen eingehend über Sinn und Zweck dieser Vollmacht und deren Tragweite. Die Erschienenen bestanden gleichwohl auf Erteilung dieser Vollmacht in diesem Umfang. Die Notar wies den Erschienenen darauf hin, dass die gefassten Beschlüsse die Gesellschafter zwar untereinander binden, die Änderungen des Gesellschaftsvertrages aber erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam werden. Die Niederschrift nebst Anlage wurde den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig wie folgt unterzeichnet: |