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Gesellschaftsrecht: horak Rechtsanwälte, Hannover, Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Leipzig, München, Stuttgart

horak Rechtsanwälte steht für zielorientierte Beratung und exzellente Vertretung auf höchstem rechtlichen Niveau. Als erfahrene Gesellschaftsrechtler bieten wir umfassende Unterstützung in allen Aspekten des Gesellschaftsrechts.

Wir begleiten Gründungen von der ersten Idee bis zur finalen Eintragung und helfen bei der Wahl der optimalen Gesellschaftsform, um Haftung, Steuern und Flexibilität optimal zu gestalten. Unser Team erstellt maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge, die alle individuellen Bedürfnisse abdecken und Konflikte vorausschauend regeln.

In Gesellschafter- oder Geschäftsführerstreitigkeiten stehen wir als Berater und Vermittler zur Seite und entwickeln juristisch fundierte Lösungen. Bei Haftungsfragen prüfen wir Risiken und setzen auf präventive Maßnahmen, um Schaden zu vermeiden. Wir unterstützen bei Unternehmensnachfolgen, gestalten Nachfolgeklauseln und sichern die Zukunft Ihres Unternehmens.

Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten kennen wir die Feinheiten des europäischen Gesellschaftsrechts und erleichtern komplexe Vorhaben wie Verschmelzungen oder Sitzverlegungen. Auch in schwierigen Situationen, etwa bei Insolvenzen oder Compliance-Fragen, finden wir praktikable und rechtssichere Lösungen. Wir schützen Sie vor Wettbewerbsverstößen und stärken Ihre Position durch umfassende Beratung. Dank unserer Expertise in Digitalisierung ermöglichen wir moderne Gesellschaftsformen und vereinfachte Gründungen.

Unsere Erfahrung in Corporate Governance sorgt für eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Unternehmensführung. Wir analysieren alle rechtlichen Aspekte und Risiken, um Sie bestmöglich zu unterstützen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz, um Ihre gesellschaftsrechtlichen Ziele sicher und effizient zu erreichen.

Selbstverständlich beraten wir die Leitungsorgane und Inhaber von Unternehmen aller Grössenordnungen und Wirtschaftsstufen im Gesellschaftsrecht sowie im M&A-, Venture Capital- und Private Equity-Bereich. So vertreten wir Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen und entwickeln kurz- und langfristige Strategien zur Reduzierung der Haftungsrisiken (einschliesslich Compliance). Unsere Betreuung umfasst dabei sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts gleichermassen.

Gesellschaftsrecht: Grundlagen und Gesellschaftsformen

Das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Gesellschaftern einer Gesellschaft sowie zwischen der Gesellschaft und Dritten. Es umfasst nationale Regelungen, EU-Vorschriften und internationale Aspekte. Nachfolgend werden die wichtigsten Gesellschaftsformen dargestellt.

Gesellschaftsformen im Ãœberblick

  1. Personengesellschaften
     
    • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
      • Gründung: Mindestens zwei Personen, kein Mindestkapital erforderlich.
      • Haftung: Persönliche, unbeschränkte Haftung der Gesellschafter.
      • Anwendung: Häufig bei kleinen Unternehmen oder Projektkooperationen.
         
    • OHG (Offene Handelsgesellschaft)
      • Gründung: Zwei oder mehr Personen, Handelsgewerbe erforderlich.
      • Haftung: Unbeschränkt und gesamtschuldnerisch durch die Gesellschafter.
      • Besondere Regelung: Eintragung ins Handelsregister verpflichtend.
         
    • KG (Kommanditgesellschaft)
      • Struktur: Komplementär (unbeschränkte Haftung) und Kommanditist (Haftung beschränkt auf Einlage).
      • Nutzung: Häufig bei Familienunternehmen.
         
  2. Kapitalgesellschaften
     
    • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
      • Gründung: Mindestkapital 25.000 €, Eintragung ins Handelsregister erforderlich.
      • Haftung: Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen.
      • Besonderheit: Flexible Struktur, weit verbreitet in Deutschland.
         
    • UG (Unternehmergesellschaft, "Mini-GmbH")
      • Gründung: Mindestkapital ab 1 €.
      • Haftung: Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen.
      • Vorteil: Vereinfachte Gründung, jedoch Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen.
         
    • AG (Aktiengesellschaft)
      • Gründung: Mindestkapital 50.000 €, hoher Formalisierungsgrad.
      • Haftung: Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen.
      • Besonderheit: Geeignet für große Unternehmen, die an die Börse gehen wollen.
         
  3. Mischformen
     
    • GmbH & Co. KG
      • Kombination aus GmbH (haftungsbeschränkter Komplementär) und KG.
      • Vorteil: Haftungsbeschränkung und steuerliche Flexibilität.
         
    • AG & Co. KG
      • Strukturell ähnlich zur GmbH & Co. KG, jedoch mit Aktiengesellschaft als Komplementär.
      • Nutzung: Oft bei kapitalintensiven Unternehmen.
         
  4. Sonderformen
     
    • Stille Gesellschaft
      • Innengesellschaft, bei der der stille Gesellschafter am Gewinn beteiligt wird.
         
    • PartG (Partnerschaftsgesellschaft)
      • Speziell für Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte).
         
    • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
      • Kombination von AG und KG, besonders komplex in der Struktur.
         
  5. Europäische Gesellschaftsformen
     
    • SE (Societas Europaea)
      • Europäische Aktiengesellschaft.
      • Vorteil: Einheitliche Rechtsform innerhalb der EU.
         
    • SCE (Europäische Genossenschaft)
      • Fördert grenzüberschreitende Kooperation.
         
    • EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung)
      • Zweck: Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Gründung einer Gesellschaft und Wahl der Gesellschaftsform

Schritte zur Gründung

  1. Geschäftsidee und Planung
    • Klärung der Zielsetzung und strategischen Ausrichtung.
       
  2. Wahl der Gesellschaftsform
    • Abhängig von Haftungsfragen, Kapitalbedarf, steuerlichen Aspekten und Gründungskosten.
       
  3. Gesellschaftsvertrag
    • Pflicht bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften (z. B. OHG, KG).
    • Regelungen zu Stimmrechten, Gewinnausschüttung und Streitbeilegung.
       
  4. Eintragung ins Handelsregister
    • Pflicht bei allen Handelsgesellschaften.
       
  5. Genehmigungen und Anmeldungen
    • Gewerbeanmeldung, steuerliche Registrierung beim Finanzamt.
       
  6. Geschäftskonto
    • Einzahlung des Stammkapitals (bei GmbH, AG etc.).

Kriterien zur Wahl der Gesellschaftsform

  • Haftung: Persönliche Haftung vs. Haftungsbeschränkung.
  • Kapitalbedarf: Verfügbares Eigenkapital.
  • Flexibilität: Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag.
  • Steuerliche Aspekte: Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer.

Konflikte und Haftung im Gesellschaftsrecht (Gesellschafterstreit, Geschäftsführerstreit)

Gesellschafterstreit

  • Gründe: Divergierende Interessen, Verstöße gegen den Gesellschaftsvertrag, Uneinigkeit über strategische Entscheidungen.
  • Lösung: Mediation, Schiedsverfahren, gerichtliche Klärung.
  • Ausschluss eines Gesellschafters: Nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich.

Geschäftsführerstreit

  • Gründe: Kompetenzüberschreitungen, Pflichtverletzungen, Interessenkonflikte.
  • Abberufung des Geschäftsführers: Möglich durch Gesellschafterversammlung (bei GmbH, AG).

Haftung des Geschäftsführers

  • Innenhaftung: Gegenüber der Gesellschaft bei Pflichtverletzung.
  • Außenhaftung: Gegenüber Dritten, z. B. bei Insolvenzverschleppung oder Steuerhinterziehung.
  • Entlastung: Nachweis der sorgfältigen Erfüllung der Pflichten.

Wettbewerbsverbot

  • Grundsatz: Gesellschafter und Geschäftsführer dürfen keine konkurrierenden Tätigkeiten ausüben.
  • Vertragliche Regelung: Häufig in Gesellschaftsverträgen oder Anstellungsverträgen.
  • Verstöße: Schadensersatzpflicht oder Ausschluss aus der Gesellschaft.

Unternehmensnachfolge

  • Herausforderungen: Steuerliche Belastungen, Erhalt von Arbeitsplätzen, familiäre Konflikte.
  • Möglichkeiten: Erbschaft, Verkauf, Management-Buy-Out, Management-Buy-In.
  • Planung: Klärung der Nachfolge frühzeitig durch Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag.

Europäisches Gesellschaftsrecht

  • Ziele: Harmonisierung der Rechtsvorschriften, Erleichterung grenzüberschreitender Geschäftstätigkeiten.
  • Besondere Regelungen: Sitzverlegung innerhalb der EU, grenzüberschreitende Verschmelzungen.
  • Herausforderungen: Unterschiedliche nationale Auslegungen und Steuerrecht.

Weitere Problemfelder im Gesellschaftsrecht

  • Insolvenzrecht: Auswirkungen auf Gesellschafter und Geschäftsführer.
  • Compliance: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, z. B. Datenschutz, Geldwäschebekämpfung.
  • Digitalisierung: Virtuelle Hauptversammlungen, Online-Gründungen.
  • Corporate Governance: Regeln zur verantwortungsvollen Unternehmensführung.

Das Gesellschaftsrecht bietet durch seine Vielschichtigkeit eine umfassende Grundlage für die Strukturierung von Unternehmen. Die Wahl der passenden Gesellschaftsform sowie die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen sind essenziell, um langfristig erfolgreich zu agieren und Konflikte zu vermeiden.

 

 

 

 

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