Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

Start  Kanzlei  Rechtsanwälte  Unternehmenskauf  M&A  Vertragsmuster  Honorar  Standorte  Impressum  Datenschutz  AGB  Kontakt

horak.
Rechtsanwälte

Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  Leipzig  München  Stuttgart

gesellschaftsrechthannover

Abwerben von Kunden  Aktienrecht  Kleine AG  Bankrecht  Compliance  Existenzgründung  eG-Recht  EWiV-Recht  Franchisingrecht  GbR-Recht  Geschaeftsfuehrerhaftung  Gesetzliches Wettbewerbsverbot  Gesellschafterstreit  Gesellschaftsgruendung  GmbH-Geschäftsfuehrer  GmbH-Recht  Gewerbegründung  Handelsrecht  Insolvenzrecht  International  Internationales Gesellschaftsrecht  KG-Recht  KGaA-Recht  M&A  Mitgliederversammlung  Mustersatzung  Nachvertragliches Wettbewerbsverbot  OHG-Recht  PartnerschG  Private Equity (PE)  SE-Recht  Stiftungsrecht  Stille Gesellschaft  UG-Recht  Restschuldbefreiung  Unternehmensbeteiligung  Unternehmenskauf  Unternehmensnachfolge  Vereinsrecht  Vereinssatzung  Vertragsrecht  Wettbewerbsverbot 

 

Gesellschaftsrecht Hannover Anwalt Compliance GmbH Gründung UG Gesellschaftsvertrag Satzung Geschäftsführervertrag Rechtsanwalt Compliance Aktienrecht GmbH-Recht Geschäftsführerhaftung Stiftungsrecht Wettbewerbsverbot Vereinsrecht GbR gründen Gesellschaft bürgerlichen Rechts  Fachanwalt Gesellschafterstreit GmbH-Gründung Existenzgründerberatung Steuerrecht Start Up Beratung kostenlos

Kanzlei   Gesellschaftsrecht   GmbH-Recht   UG-Recht   GbR-Recht   Stiftungsrecht   Gesellschafterstreit   Vertragsmuster 
Start.. Gesellschaftsrecht.. Gesellschaftsformen.. eG-Recht..

 

Start 
Gesellschaftsformen 
GmbH-Recht 
UG-Recht 
Aktienrecht 
KG-Recht 
OHG-Recht 
GbR-Recht 
eG-Recht 
PartnerschG 
KGaA-Recht 
Stille Gesellschaft 
EWiV-Recht 
SE-Recht 
International 

 

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
hannover@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte LEIPZIG
Fachanwälte
Patentanwälte

Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland

Fon 0341.98 99 45-50
Fax 0341.98 99 45-59
leipzig@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
muenchen@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 82
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@gesellschaftsrechthannover.de

Das Recht der eingetragenen Genossenschaft (eG-Recht)

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine Sonderform der juristischen Person, die speziell darauf ausgerichtet ist, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Sie unterscheidet sich durch ihre genossenschaftliche Struktur und ihre Flexibilität von anderen Gesellschaftsformen wie der GmbH oder AG. Die rechtlichen Grundlagen der eG finden sich im Genossenschaftsgesetz (GenG).


1. Definition und Wesensmerkmale der eG

a) Definition

Die eingetragene Genossenschaft ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Hauptziel die Förderung ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb ist (§ 1 Abs. 1 GenG).

b) Wesentliche Merkmale

  • Förderung der Mitglieder: Der Zweck der Genossenschaft ist darauf ausgerichtet, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern (§ 1 Abs. 1 GenG).
  • Mitgliedschaft: Die Mitglieder sind gleichzeitig Eigentümer, Kapitalgeber und Nutzer der Genossenschaft.
  • Flexibilität: Mitglieder können einfach eintreten und austreten, ohne dass die Genossenschaft aufgelöst oder rechtlich verändert werden muss.
  • Kapital: Das Kapital wird durch die Einlagen der Mitglieder (Geschäftsguthaben) aufgebracht. Es gibt kein Mindestkapital.


2. Gründung der eG

a) Voraussetzungen

  1. Gründungsmitglieder: Mindestens drei Personen (natürliche oder juristische) sind erforderlich (§ 4 GenG).
  2. Genossenschaftszweck: Der Zweck muss auf die Förderung der Mitglieder ausgerichtet sein (§ 1 Abs. 1 GenG).
  3. Satzung: Die Satzung der Genossenschaft ist das zentrale Dokument und muss bestimmte Mindestangaben enthalten (§ 6 GenG):
    • Firma und Sitz der Genossenschaft
    • Zweck und Gegenstand des Unternehmens
    • Rechte und Pflichten der Mitglieder
    • Regelungen zu Einlagen und Geschäftsguthaben
    • Organe der Genossenschaft

b) Gründungsverfahren

  1. Gründungsversammlung:
    • Beschluss der Satzung durch die Gründungsmitglieder.
  2. Prüfung durch den Prüfungsverband (§ 11 GenG):
    • Die Genossenschaft muss sich einem Prüfungsverband anschließen und eine Gründungsprüfung durchführen lassen.
  3. Eintragung ins Genossenschaftsregister (§ 12 GenG):
    • Die eG entsteht erst mit der Eintragung ins Genossenschaftsregister beim zuständigen Amtsgericht.


3. Mitgliedschaft

a) Begründung der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft wird durch den Beitritt zur Genossenschaft und die Übernahme eines Geschäftsanteils begründet (§ 15 GenG).
  • Die Mitgliederzahl ist nicht beschränkt.

b) Rechte der Mitglieder

  1. Förderrecht (§ 1 GenG):
    • Anspruch auf Förderung durch die Genossenschaft (z. B. vergünstigte Produkte, bessere Konditionen).
  2. Stimmrecht (§ 43 GenG):
    • Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung grundsätzlich eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner Einlage (Demokratieprinzip).
  3. Informationsrecht (§ 34 GenG):
    • Einsicht in die Bücher und Unterlagen der Genossenschaft.

c) Pflichten der Mitglieder

  1. Leistung der Einlage (§ 7 GenG):
    • Mitglieder müssen die im Satzung vorgesehenen Einlagen leisten.
  2. Treuepflicht:
    • Mitglieder müssen zum Wohl der Genossenschaft handeln.


4. Kapital und Haftung

a) Kapital

  • Das Kapital der Genossenschaft wird durch die Geschäftsanteile der Mitglieder aufgebracht (§ 7 GenG).
  • Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital.
  • Geschäftsguthaben der Mitglieder sind variabel und können durch Gewinne oder Verluste verändert werden.

b) Haftung

  • Die eG haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen (§ 2 GenG).
  • Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nur, wenn dies in der Satzung ausdrücklich geregelt ist (§ 6 Nr. 3 GenG).


5. Organe der Genossenschaft

Die eG hat eine dreigliedrige Organisationsstruktur:

a) Generalversammlung (§ 43 GenG)

  • Funktion: Höchstes Organ der Genossenschaft, in dem alle Mitglieder ihre Rechte ausüben.
  • Aufgaben:
    • Beschluss über Satzungsänderungen
    • Wahl des Aufsichtsrats
    • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
    • Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses
  • Stimmrecht: Jedes Mitglied hat grundsätzlich eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner Einlage (abweichende Regelungen sind in der Satzung möglich).

b) Aufsichtsrat (§ 9 GenG)

  • Funktion: Überwachung und Kontrolle des Vorstands.
  • Zusammensetzung: Mindestens drei Mitglieder (§ 9 GenG).
  • Aufgaben:
    • Bestellung und Abberufung des Vorstands
    • Überwachung der Geschäftstätigkeit der Genossenschaft

c) Vorstand (§ 24 GenG)

  • Funktion: Leitung der Genossenschaft und Vertretung nach außen.
  • Zusammensetzung: Mindestens zwei Personen (§ 24 GenG).
  • Aufgaben:
    • Führung der laufenden Geschäfte
    • Erstellung des Jahresabschlusses
    • Einberufung der Generalversammlung


6. Gewinn- und Verlustverteilung

  • Die Verteilung des Jahresüberschusses erfolgt nach den Regelungen der Satzung (§ 19 GenG).
  • Musterregelung:
    • „Ein Teil des Jahresüberschusses wird zur Rücklagenbildung verwendet. Der verbleibende Betrag wird nach dem Verhältnis der Geschäftsguthaben auf die Mitglieder verteilt.“
  • Verluste werden in der Regel aus den Rücklagen gedeckt, können jedoch auch auf die Mitglieder umgelegt werden, wenn dies in der Satzung vorgesehen ist.


7. Auflösung der Genossenschaft

a) Gründe für die Auflösung (§ 84 GenG)

  1. Beschluss der Generalversammlung.
  2. Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
  3. Gerichtliche Entscheidung.
  4. Mitgliederverlust (weniger als drei Mitglieder).

b) Liquidation

  • Nach der Auflösung erfolgt die Liquidation (§ 92 GenG). Hierbei wird das Vermögen verwertet, Verbindlichkeiten beglichen und ein eventueller Überschuss an die Mitglieder ausgezahlt.


8. Vorteile und Nachteile der eG

Vorteile

  1. Demokratische Mitbestimmung:
    • Jedes Mitglied hat unabhängig von der Einlagenhöhe eine Stimme.
  2. Flexibilität:
    • Einfache Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern.
  3. Haftungsbegrenzung:
    • Die Haftung ist auf das Vermögen der Genossenschaft beschränkt (keine persönliche Haftung der Mitglieder).

Nachteile

  1. Komplexe Gründung:
    • Die Gründung erfordert eine Prüfung durch einen Prüfungsverband und eine Eintragung ins Genossenschaftsregister.
  2. Aufwendige Organisation:
    • Notwendigkeit von Generalversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat.


9. Typische Anwendungsbereiche der eG

  • Wohnungsbaugenossenschaften: Förderung günstigen Wohnraums für Mitglieder.
  • Landwirtschaftliche Genossenschaften: Gemeinsame Vermarktung und Beschaffung.
  • Energiegenossenschaften: Betrieb erneuerbarer Energien durch Bürgerinitiativen.
  • Einkaufs- oder Absatzgenossenschaften: Bündelung von Einkauf oder Absatz kleinerer Unternehmen.


10. Unsere Leistungen im Bereich Genossenschaftsrecht

  • Gründung: Beratung und Unterstützung bei der Erstellung der Satzung, der Prüfung durch den Prüfungsverband und der Eintragung ins Genossenschaftsregister.
  • Rechtskonforme Organisation: Beratung zu den Pflichten der Organe und zur Ausgestaltung der Mitgliedschaftsregelungen.
  • Konfliktlösung: Unterstützung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder Organen.
  • Liquidation: Begleitung bei der Auflösung und Abwicklung einer Genossenschaft.


Die eingetragene Genossenschaft bietet eine ideale Struktur für Unternehmen und Projekte, die auf Solidarität und Zusammenarbeit basieren. Sie erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Organisation, um rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen zu meistern. Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie bei der Gründung und Führung Ihrer eG, sodass Sie die Vorteile dieser besonderen Gesellschaftsform voll ausschöpfen können.

     

     

     

      drucken  speichern  zurück  Online-Anfrage

     

     

     

    Gesellschaftsrecht  - horak. Rechtsanwälte · Georgstr. 48 · 30159 Hannover · Tel. 0511/ 357 356-0 · Fax 0511/ 357 356-29 · info@gesellschaftsrechthannover.de