Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

Start  Kanzlei  Rechtsanwälte  Unternehmenskauf  M&A  Vertragsmuster  Honorar  Standorte  Impressum  Datenschutz  AGB  Kontakt

horak.
Rechtsanwälte

Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  Leipzig  München  Stuttgart

gesellschaftsrechthannover

Abwerben von Kunden  Aktienrecht  Kleine AG  Bankrecht  Compliance  Existenzgründung  eG-Recht  EWiV-Recht  Franchisingrecht  GbR-Recht  Geschaeftsfuehrerhaftung  Gesetzliches Wettbewerbsverbot  Gesellschafterstreit  Gesellschaftsgruendung  GmbH-Geschäftsfuehrer  GmbH-Recht  Gewerbegründung  Handelsrecht  Insolvenzrecht  International  Internationales Gesellschaftsrecht  KG-Recht  KGaA-Recht  M&A  Mitgliederversammlung  Mustersatzung  Nachvertragliches Wettbewerbsverbot  OHG-Recht  PartnerschG  Private Equity (PE)  SE-Recht  Stiftungsrecht  Stille Gesellschaft  UG-Recht  Restschuldbefreiung  Unternehmensbeteiligung  Unternehmenskauf  Unternehmensnachfolge  Vereinsrecht  Vereinssatzung  Vertragsrecht  Wettbewerbsverbot 

 

Gesellschaftsrecht Hannover Anwalt Compliance GmbH Gründung UG Gesellschaftsvertrag Satzung Geschäftsführervertrag Rechtsanwalt Compliance Aktienrecht GmbH-Recht Geschäftsführerhaftung Stiftungsrecht Wettbewerbsverbot Vereinsrecht GbR gründen Gesellschaft bürgerlichen Rechts  Fachanwalt Gesellschafterstreit GmbH-Gründung Existenzgründerberatung Steuerrecht Start Up Beratung kostenlos

Kanzlei   Gesellschaftsrecht   GmbH-Recht   UG-Recht   GbR-Recht   Stiftungsrecht   Gesellschafterstreit   Vertragsmuster 
Start.. Insolvenzrecht..
Start 
Gesellschaftsrecht 
Gesellschaftsgruendung 
Gesellschafterstreit 
Internationales Gesellschaftsrecht 
Existenzgründung 
Vertragsrecht 
Unternehmensnachfolge 
Unternehmenskauf 
Unternehmensbeteiligung 
M&A 
Private Equity (PE) 
Bankrecht 
Handelsrecht 
Vereinsrecht 
Insolvenzrecht 
Restschuldbefreiung 
Verbraucherinsolvenz 
Compliance 
Vertragsmuster 
Kanzlei 
Standorte 
Public Relations 
Links 

 

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
hannover@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte LEIPZIG
Fachanwälte
Patentanwälte

Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland

Fon 0341.98 99 45-50
Fax 0341.98 99 45-59
leipzig@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
muenchen@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@gesellschaftsrechthannover.de

Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht in Deutschland und Europa regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit zahlungsunfähigen oder überschuldeten Personen und Unternehmen. Es dient sowohl dem Schutz der Gläubigerinteressen als auch der Möglichkeit, zahlungsunfähige Schuldner zu sanieren oder abzuwickeln. Nachfolgend eine umfassende Darstellung:


1. Grundprinzipien des Insolvenzrechts in Deutschland

Ziele des Insolvenzrechts

Das deutsche Insolvenzrecht, geregelt in der Insolvenzordnung (InsO), verfolgt folgende Hauptziele:

  1. Gläubigergleichbehandlung: Alle Gläubiger sollen gleichmäßig befriedigt werden, soweit dies möglich ist.
  2. Sanierung statt Liquidation: Vorrang hat die Erhaltung des Unternehmens und die Fortführung des Geschäftsbetriebs (insbesondere durch Insolvenzplanverfahren).
  3. Restschuldbefreiung: Schuldnern wird die Möglichkeit gegeben, nach der Erfüllung bestimmter Auflagen von ihren Schulden befreit zu werden.

Insolvenzantragsgründe

  • Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): Der Schuldner kann seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO): Der Schuldner wird voraussichtlich nicht in der Lage sein, die bestehenden Zahlungspflichten zum Fälligkeitszeitpunkt zu erfüllen.
  • Ãœberschuldung (§ 19 InsO): Bei juristischen Personen liegt Ãœberschuldung vor, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen und keine positive Fortführungsprognose besteht.

Verfahrensarten

  1. Regelinsolvenzverfahren: Für Unternehmen und größere Selbständige.
  2. Verbraucherinsolvenzverfahren: Für Privatpersonen.
  3. Eigenverwaltung: Der Schuldner bleibt in der Verwaltung seines Vermögens unter Aufsicht eines Sachwalters.
  4. Insolvenzplanverfahren: Ein Verfahren zur Sanierung, bei dem Gläubiger und Schuldner eine Einigung über den Umgang mit den Schulden erzielen.


2. Ablauf eines Insolvenzverfahrens in Deutschland

  1. Antragsstellung: Der Antrag kann vom Schuldner oder von Gläubigern gestellt werden. Bei juristischen Personen besteht eine Insolvenzantragspflicht.
  2. Eröffnungsverfahren: Das Insolvenzgericht prüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und genügend Masse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken.
  3. Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der die Kontrolle über das Vermögen übernimmt.
  4. Masseverwaltung: Der Insolvenzverwalter verwertet das Vermögen und verteilt die Erlöse an die Gläubiger.
  5. Abschluss: Nach Verwertung des Vermögens und Verteilung der Masse endet das Verfahren. Bei natürlichen Personen folgt ggf. die Restschuldbefreiung.


3. Europäisches Insolvenzrecht

Das europäische Insolvenzrecht wird durch die EU-Insolvenzverordnung (EuInsVO) geregelt. Sie schafft einheitliche Regeln für grenzüberschreitende Insolvenzverfahren innerhalb der EU.

Wesentliche Elemente der EuInsVO

  • Zuständigkeit: Das Insolvenzverfahren wird in dem Mitgliedstaat eröffnet, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen (Centre of Main Interests – COMI) hat.
  • Anerkennung: Insolvenzverfahren, die in einem EU-Mitgliedstaat eröffnet wurden, werden in allen anderen Mitgliedstaaten automatisch anerkannt.
  • Sekundärinsolvenzverfahren: Falls der Schuldner Vermögen in einem anderen Mitgliedstaat hat, kann dort ein zusätzliches Verfahren eröffnet werden.
  • Kooperation: Insolvenzverwalter und Gerichte der Mitgliedstaaten sind verpflichtet, eng zusammenzuarbeiten.


4. Besondere Entwicklungen und Herausforderungen

Restrukturierungsrichtlinie der EU

Die Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie (EU) 2019/1023 zielt darauf ab, präventive Restrukturierungsverfahren in den Mitgliedstaaten zu fördern. Sie verpflichtet die Staaten, Schuldnern frühzeitig Sanierungsmöglichkeiten zu bieten, bevor eine Insolvenz eintritt.

Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)

In Deutschland wurde die EU-Richtlinie durch das SanInsFoG umgesetzt. Es enthält u. a. das neue StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz), das präventive Restrukturierungen ohne förmliches Insolvenzverfahren ermöglicht.


5. Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsordnungen

Trotz der europäischen Harmonisierung bestehen nationale Unterschiede:

  • Insolvenzgründe: Einige Mitgliedstaaten berücksichtigen keine drohende Zahlungsunfähigkeit.
  • Verfahrensarten: Während Deutschland auf Sanierung setzt, zielen andere Länder stärker auf die Liquidation ab.
  • Restschuldbefreiung: Die Dauer und Bedingungen variieren erheblich zwischen den Staaten.


6. Aktuelle Trends und Zukunft des Insolvenzrechts

  1. Digitalisierung: Einführung digitaler Plattformen zur Verfahrensabwicklung.
  2. Nachhaltigkeit: Berücksichtigung von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) bei der Sanierung.
  3. Krise durch externe Faktoren: Pandemie, Energiekrise und geopolitische Konflikte führen zu steigenden Insolvenzzahlen und neuen Herausforderungen für das Rechtssystem.


Falls Sie zu spezifischen Aspekten, wie etwa dem Insolvenzplanverfahren, grenzüberschreitenden Fällen oder der Umsetzung der EU-Richtlinie in einzelnen Mitgliedstaaten, detailliertere Informationen wünschen, lassen Sie es mich wissen!

 

 

  drucken  speichern  zurück  Online-Anfrage

 

 

 

Gesellschaftsrecht  - horak. Rechtsanwälte · Georgstr. 48 · 30159 Hannover · Tel. 0511/ 357 356-0 · Fax 0511/ 357 356-29 · info@gesellschaftsrechthannover.de