Mergers & Akquisitions (M&A)Mergers and Acquisitions (M&A) umfassen alle Maßnahmen und Transaktionen, die zur Übertragung, Verschmelzung oder Restrukturierung von Unternehmen führen. M&A-Deals im Mittelstand, insbesondere in technischen und nichttechnischen Branchen, erfordern besondere rechtliche, wirtschaftliche und strategische Planung. Jede Branche hat dabei ihre eigenen Besonderheiten und Anforderungen, die berücksichtigt werden müssen.
1. Grundlagen von M&A-Transaktionena) Definition- Mergers: Verschmelzung von Unternehmen zu einer neuen rechtlichen Einheit.
- Acquisitions: Erwerb eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils.
b) Rechtsgrundlagen- BGB (§§ 433 ff.): Regelungen zum Kaufvertrag.
- HGB: Handelsrechtliche Bestimmungen, insbesondere § 25 HGB (Haftung bei Geschäftsübernahme).
- Umwandlungsgesetz (UmwG): Vorschriften zur Verschmelzung, Spaltung und Umwandlung.
- GmbHG und AktG: Regelungen zu GmbH- und Aktiengesellschaftsanteilen.
- Kartellrecht: Vorschriften des GWB (§§ 35 ff.) und der EU-Fusionskontrollverordnung.
2. Phasen eines M&A-Prozessesa) Vorbereitungsphase- Strategische Zielsetzung:
- Definition der Ziele: Expansion, Synergien, Marktzugang, Know-how.
- Unternehmensanalyse:
- Analyse des eigenen Unternehmens: Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken.
- Branchenspezifische Bewertung:
- Technische Branchen: Analyse von Patenten, Technologien und Innovationspotenzial.
- Nichttechnische Branchen: Überprüfung von Marktposition, Kundenbindung und Geschäftsmodellen.
- Wahl der Transaktionsform:
- Asset Deal: Einzelübertragung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten.
- Share Deal: Erwerb von Gesellschaftsanteilen.
b) Transaktionsphase- Due Diligence:
- Prüfung des Zielunternehmens in rechtlicher, finanzieller und steuerlicher Hinsicht.
- Technische Branchen: Prüfung von Patenten, Lizenzen, Forschung & Entwicklung.
- Nichttechnische Branchen: Fokus auf Verträge, Kundenstamm und Lieferketten.
- Verhandlung und Vertragsgestaltung:
- Erstellung eines Letter of Intent (LoI).
- Verhandlung der Garantien, Kaufpreisanpassungen und Haftungsbegrenzungen.
c) Abschlussphase- Signing: Abschluss des Kaufvertrags (rechtlich verbindlich).
- Closing: Erfüllung aller aufschiebenden Bedingungen, z. B. kartellrechtliche Freigabe.
- Integration: Operative und organisatorische Eingliederung des Zielunternehmens.
3. Inhalte eines M&A-Dealsa) Verträge und Dokumente- Letter of Intent (LoI):
- Dokumentation der Verhandlungsabsichten und Eckpunkte.
- Rechtlich unverbindlich, aber oft mit Vertraulichkeitsklauseln verbunden.
- Due-Diligence-Bericht:
- Ergebnis der Unternehmensprüfung.
- Grundlage für die Verhandlung von Garantien und Kaufpreisanpassungen.
- Kaufvertrag:
- Typische Klauseln:
- Vertragsgegenstand (Anteile, Vermögenswerte).
- Kaufpreisregelung (Festpreis, Earn-Out, Ratenzahlung).
- Garantien und Gewährleistungen.
- Haftungsregelungen und -beschränkungen.
- Nebenvereinbarungen:
- Wettbewerbsverbote.
- Managementverträge für das übernehmende Team.
- Übergangsvereinbarungen (z. B. Lieferverträge).
b) Garantien und Gewährleistungen- Technische Branchen: Zusicherungen zu Patenten, Schutzrechten und Technologien.
- Nichttechnische Branchen: Garantien zu Kundenverträgen, Umsatzprognosen und steuerlichen Verhältnissen.
4. Branchenspezifika bei M&A-Dealsa) Technische Branchen (z. B. IT, Maschinenbau, Elektrotechnik)- Besonderheiten:
- Hoher Fokus auf geistiges Eigentum (Patente, Software, Lizenzen).
- Prüfung von Forschung und Entwicklung (F&E).
- Abhängigkeit von technologischen Trends und Innovationszyklen.
- Due Diligence:
- Umfangreiche Prüfung von Schutzrechten (Patentportfolios).
- Analyse der technologischen Marktposition.
- Typische Probleme:
- Streitigkeiten über den Wert von geistigem Eigentum.
- Risiken durch ablaufende Patente oder technologische Obsoleszenz.
b) Produktion und Fertigung- Besonderheiten:
- Fokus auf Produktionsstätten, Lieferketten und Maschinenparks.
- Prüfung der Einhaltung von Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften.
- Due Diligence:
- Technische und rechtliche Prüfung von Anlagen und Produktionsprozessen.
- Überprüfung von Langfristverträgen mit Zulieferern.
c) Dienstleistungssektor- Besonderheiten:
- Starke Abhängigkeit von Kundenbindung und Mitarbeiterqualifikation.
- Fokus auf Vertragsbindungen (z. B. langfristige Dienstleistungsverträge).
- Due Diligence:
- Prüfung von Kundenportfolios und Verträgen.
- Analyse der Mitarbeiterstruktur und Arbeitsverträge.
d) Handel und E-Commerce- Besonderheiten:
- Bedeutung von Markenrechten und Online-Präsenz.
- Prüfung von Lieferketten und Lagerbeständen.
- Due Diligence:
- Prüfung der Lagerbestände (Valuation der Vorräte).
- Analyse der Online-Vertriebsplattformen und der Markenrechte.
5. Rechte und Pflichten der Parteiena) Rechte des Käufers- Umfassende Offenlegung: Anspruch auf vollständige und richtige Informationen (Due Diligence).
- Rücktrittsrecht: Bei wesentlichen Vertragsverletzungen oder falschen Garantien.
b) Pflichten des Verkäufers- Informationspflicht: Offenlegung aller wesentlichen Aspekte.
- Haftung: Für Altverbindlichkeiten oder versteckte Mängel.
6. Haftung beim M&A-Deala) Haftung des Verkäufers- Garantien: Verkäufer haftet, wenn zugesicherte Eigenschaften des Unternehmens nicht gegeben sind.
- Versteckte Mängel: Haftung für Risiken, die vor Vertragsabschluss bestanden haben, aber nicht offengelegt wurden.
b) Haftung des Käufers- Betriebsfortführung: Übernahme von Verbindlichkeiten und Arbeitsverträgen.
- Altlasten: Übernahme von steuerlichen oder umweltrechtlichen Belastungen bei unzureichender Prüfung.
7. Typische Problemfelder und Lösungena) Fehlerhafte Bewertung- Lösung: Einsatz von unabhängigen Gutachtern und Anwendung standardisierter Bewertungsverfahren.
b) Post-Merger-Streitigkeiten- Lösung: Klare Regelungen zu Garantien und Haftungsgrenzen im Vertrag.
c) Integration- Lösung: Integrationsteams und detaillierte Übergabepläne.
8. Relevante Urteilea) BGH, Urteil vom 19.09.2013 – IX ZR 4/13- Thema: Haftung des Verkäufers bei unterlassener Offenlegung von Altverbindlichkeiten.
- Entscheidung: Verkäufer haftet für Schäden, wenn wesentliche Informationen verschwiegen werden.
b) OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2016 – I-12 U 111/15- Thema: Bedeutung der Due Diligence.
- Entscheidung: Käufer kann sich nicht auf Garantien berufen, wenn ein Risiko in der Due Diligence erkennbar war.
9. Unsere Leistungen bei M&Aa) Beratung und Strategie- Entwicklung der optimalen M&A-Strategie unter Berücksichtigung rechtlicher und wirtschaftlicher Ziele.
- Analyse der Transaktionsstruktur (Asset Deal vs. Share Deal).
b) Due Diligence- Durchführung umfassender Prüfungen (rechtlich, steuerlich, technisch).
- Identifikation von Risiken und Potenzialen.
c) Vertragsgestaltung- Erstellung und Verhandlung von LoIs, Kaufverträgen und Nebenvereinbarungen.
- Einbindung von Garantien, Haftungsbegrenzungen und Wettbewerbsverboten.
d) Post-Merger-Integration- Rechtliche und operative Begleitung der Integration.
- Unterstützung bei der Anpassung organisatorischer und rechtlicher Strukturen.
M&A-Transaktionen erfordern eine sorgfältige rechtliche und strategische Planung. Mit unserer umfassenden Expertise unterstützen wir Sie bei allen Schritten – von der Vorbereitung und Due Diligence über die Vertragsgestaltung bis hin zur Integration – und sorgen dafür, dass Ihre Ziele effizient und rechtssicher erreicht werden.
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