Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWiV)Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine besondere Rechtsform auf europäischer Ebene. Sie wurde geschaffen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Unternehmen, Freiberuflern oder sonstigen wirtschaftlich Tätigen innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu erleichtern. Die rechtlichen Grundlagen der EWIV sind in der EWIV-Verordnung (Verordnung (EWG) Nr. 2137/85) geregelt, ergänzt durch nationale Vorschriften.
1. Definition und Zweck der EWIVa) DefinitionDie EWIV ist eine eigenständige Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit, die es natürlichen und juristischen Personen sowie Organisationen ermöglicht, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten über nationale Grenzen hinweg zu koordinieren. Sie ist eine Mischform zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft. b) ZweckDer Hauptzweck der EWIV ist die Förderung und Erleichterung der wirtschaftlichen Tätigkeiten ihrer Mitglieder. Sie selbst darf keine Gewinne anstreben (§ 3 EWIV-VO). Gewinne, die dennoch erzielt werden, fließen den Mitgliedern zu und werden von diesen versteuert. c) Charakteristika- Keine Gewinnerzielungsabsicht: Die EWIV soll die Mitglieder unterstützen, ohne selbst Gewinne zu erzielen.
- Flexibilität: Die Mitglieder können ihre Zusammenarbeit frei gestalten.
- Grenzüberschreitender Fokus: Mindestens zwei Mitglieder müssen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten stammen.
- Rechtsfähigkeit: Die EWIV besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit.
2. Gründung der EWIVa) VoraussetzungenMitglieder: - Mindestens zwei Mitglieder aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten.
- Mitglieder können natürliche Personen, juristische Personen (z. B. GmbH, AG) oder Organisationen (z. B. Vereine, öffentliche Einrichtungen) sein.
Sitz: - Der Sitz der EWIV muss in einem EU-Mitgliedstaat liegen (§ 2 Abs. 1 EWIV-VO).
Zweck: - Der Zweck muss unterstützend sein und der Förderung der Tätigkeiten der Mitglieder dienen.
Gründungsvertrag: - Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen und notariell beurkundet werden.
b) GründungsverfahrenGründungsvertrag: - Der Vertrag regelt unter anderem:
- Name und Sitz der EWIV.
- Zweck und Dauer.
- Rechte und Pflichten der Mitglieder.
- Beiträge der Mitglieder.
- Regelungen zur Gewinn- und Verlustverteilung.
Eintragung: - Die EWIV muss in das Register des Staates eingetragen werden, in dem sie ihren Sitz hat. In Deutschland erfolgt dies durch Eintragung ins Handelsregister.
Publizität: - Die Gründung und wesentliche Änderungen (z. B. Wechsel der Mitglieder) müssen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden (§ 8 EWIV-VO).
3. Rechte und Pflichten der Mitgliedera) Rechte- Mitwirkungsrechte:
- Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht in der Generalversammlung, sofern der Vertrag keine andere Regelung vorsieht.
- Gewinnbeteiligung:
- Mitglieder haben Anspruch auf die Gewinne, die von der EWIV erzielt werden, im Verhältnis ihrer Beiträge oder nach vertraglicher Regelung.
- Informationsrechte:
- Mitglieder haben das Recht, Einsicht in die Bücher und Unterlagen der EWIV zu nehmen.
b) Pflichten- Beitragspflicht:
- Mitglieder sind verpflichtet, die im Vertrag festgelegten Beiträge zu leisten.
- Haftung:
- Die Mitglieder haften unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der EWIV (§ 24 EWIV-VO).
4. Organe der EWIVa) Generalversammlung- Funktion: Höchstes Organ der EWIV, in dem die Mitglieder grundlegende Entscheidungen treffen.
- Aufgaben:
- Wahl und Abberufung des Geschäftsführers.
- Beschlussfassung über grundlegende Änderungen, z. B. Änderungen des Gründungsvertrags oder Verlagerung des Sitzes.
b) Geschäftsführer- Funktion: Leitung der laufenden Geschäfte und Vertretung der EWIV nach außen.
- Rechte: Der Geschäftsführer kann im Rahmen des vertraglich festgelegten Geschäftsführungsumfangs handeln.
- Haftung: Der Geschäftsführer haftet persönlich für Pflichtverletzungen, insbesondere bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften.
5. Haftung in der EWIVa) Gesellschaftsvermögen- Die EWIV haftet mit ihrem gesamten Vermögen für Verbindlichkeiten gegenüber Dritten.
b) Persönliche Haftung der Mitglieder- Mitglieder haften persönlich, unbeschränkt und solidarisch (§ 24 EWIV-VO).
- Besonderheit: Ein Gläubiger kann sich an jedes Mitglied der EWIV wenden und die gesamte Schuld fordern.
6. Besteuerung der EWIVDie EWIV ist steuerlich transparent. Das bedeutet, dass die Gewinne nicht auf Ebene der EWIV besteuert werden, sondern bei den einzelnen Mitgliedern entsprechend ihres Anteils. a) Steuerpflicht in mehreren Staaten- Da die Mitglieder aus verschiedenen Staaten stammen können, kann es zu steuerlichen Verpflichtungen in mehreren Ländern kommen. Dies erfordert eine sorgfältige steuerliche Planung.
7. Auflösung und Liquidation der EWIVa) Auflösungsgründe- Zeitablauf: Die EWIV endet, wenn der im Vertrag festgelegte Zeitraum abgelaufen ist.
- Beschluss: Die Generalversammlung kann die Auflösung beschließen.
- Insolvenz: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt zur Auflösung.
- Rechtsgrundlagen: Verstöße gegen die Vorschriften der EWIV-VO können zur zwangsweisen Auflösung führen (§ 14 EWIV-VO).
b) Liquidation- Nach der Auflösung erfolgt die Liquidation. Hierbei werden Verbindlichkeiten beglichen, Vermögenswerte verwertet und das verbleibende Vermögen an die Mitglieder verteilt.
8. Vorteile und Nachteile der EWIVVorteile- Erleichterte grenzüberschreitende Zusammenarbeit:
- Die EWIV bietet eine rechtliche Basis für länderübergreifende Kooperationen innerhalb der EU.
- Flexibilität:
- Die Struktur der EWIV kann an die Bedürfnisse der Mitglieder angepasst werden.
- Keine Kapitalvorgaben:
- Es gibt keine Mindestkapitalanforderungen.
- Rechtspersönlichkeit:
- Die EWIV kann Verträge abschließen, klagen und verklagt werden.
Nachteile- Unbeschränkte Haftung:
- Die Mitglieder haften unbeschränkt und solidarisch.
- Komplexität der Besteuerung:
- Die steuerliche Transparenz kann bei Mitgliedern in verschiedenen Ländern zu einem hohen administrativen Aufwand führen.
- Beschränkter Zweck:
- Die EWIV darf keine Gewinne anstreben und nur unterstützend tätig sein.
9. Typische Anwendungsbereiche der EWIV- Gemeinsame Forschung und Entwicklung:
- Wissenschaftliche Institute aus verschiedenen Ländern kooperieren in einer EWIV, um Forschungsprojekte durchzuführen.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
- Unternehmen aus verschiedenen Ländern bündeln Ressourcen, z. B. für Marketingkampagnen oder Lieferketten.
- Tourismus:
- Regionale Anbieter (Hotels, Restaurants) schließen sich zusammen, um den Tourismus in einer bestimmten Region zu fördern.
- Beratungsdienste:
- Freiberufler aus verschiedenen Ländern gründen eine EWIV, um gemeinsam Dienstleistungen anzubieten.
10. Probleme und Lösungena) Haftungsrisiken- Problem: Mitglieder haften persönlich und unbeschränkt.
- Lösung: Abschluss einer Haftpflichtversicherung und sorgfältige Vertragsgestaltung, um Haftungsrisiken zu minimieren.
b) Steuerliche Herausforderungen- Problem: Unterschiedliche steuerliche Vorschriften in den beteiligten Staaten.
- Lösung: Zusammenarbeit mit Steuerberatern in den jeweiligen Ländern und klare Regelungen zur Gewinnaufteilung im Vertrag.
c) Konflikte zwischen Mitgliedern- Problem: Uneinigkeit über die Führung der EWIV.
- Lösung: Aufnahme von Schieds- oder Mediationsklauseln in den Gründungsvertrag.
11. Unsere Leistungen im EWIV-Recht- Gründung: Unterstützung bei der Erstellung des Gründungsvertrags und der Eintragung ins Register.
- Rechtsberatung: Klärung rechtlicher Fragen, insbesondere zur Haftung und Besteuerung.
- Konfliktlösung: Unterstützung bei der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern.
- Liquidation: Begleitung bei der Auflösung und Abwicklung der EWIV.
Die EWIV ist eine hervorragende Rechtsform für Unternehmen und Freiberufler, die grenzüberschreitend tätig sein möchten. Sie bietet Flexibilität und Erleichterungen bei der Zusammenarbeit, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung, insbesondere in den Bereichen Haftung und Steuerrecht. Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Ihre EWIV rechtssicher und effizient organisiert ist.
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