Gesellschaftsrecht - horak Rechtsanwälte, HannoverDas Aktienrecht stellt das besondere Gesellschaftsrecht der Aktiengesellschaft und der beteiligten Akteure dar. Es ist u.a. im Aktiengesetz geregelt. Die rechtliche Beratung reicht von der Gründung einer AG bis hin zu sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragen im Zuge deren Bestand. Dies kann die Gesellschafter und Aktionäre, Aktienformen, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Vorstand, Hauptversammlung (ordentlich und ausserordentlich), Unternehmenskäufe und - verkäufe ebenso betreffen, wie das Handling von Interessen einzelner gegen eine AG bzw. die Verteidigung der Leitungsgremien und der AG gegen derartige Posititionen. Ihr Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Michael Horak und Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Von der Vorbereitung der Bank- und Finanzierungsgeschäfte beraten und unterstützen wir die Vermeidung und Ausräumung von Problemfeldern. Dabei werden wir im Bereich der Einlagen und Kreditgeschäfte im Kreditsicherungsrecht, mit Schwerpunkt auf Bürgschaften und Bürgschaftsrecht, Leasing, Factoring nebst allen Varianten tätig. Im Verhältnis zu Banken prüfen wir Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kontokorrentverhältnisse wie auch Wertpapier-, Effekten-, Emissions- und Investmentgeschäfte. Seit jeher beraten wir im Kapitalanlagerecht und vertreten hier auch geschädigte Investoren gegenüber Anlageunternehmen aller Wirtschaftsstufen weltweit. Ihr Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Michael Horak und Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Unsere gesellschaftsrechtliche Praxis steht Ihnen nicht nur beratend zur Seite, sondern wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Compliance Management ebenso, wie bei der Bereitstellung unseres Hauses als externer Compliance Officer. Dabei versteht es sich von selbst, dass wir nach der Identifizierung der Risiken, die rechtlichen Massnahmen eines Compliance Management Systems für Ihre konkrete Unternehmen individualisiert erstellen und bspw. auch eine Whistleblowing Hotline integrieren. Ggfs. kann auch eine Zertifizierung nach IDW PS 980 Standard u.a. durchgeführt werden. Die Schulung und Fortbildung der Mitarbeiter zum konkreten Compliance Management System ergänzt die rechtliche Beratung erheblich, damit die Umsetzung funktioniert. Ihr Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Michael Horak und Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Die Wahl eines bestimmten Wegs in die Selbständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab: Haben Sie eine gute Geschäftsidee, die Sie verwirklichen wollen? Haben Sie die Gelegenheit, ein funktionierendes Unternehmen weiter zu führen? Wollen Sie Ihr unternehmerisches Risiko begrenzen? Haben Sie die Chance, als Teil einer guten Mannschaft zu starten? Wollen Sie erst einmal klein anfangen? Sie können auf vielen verschiedenen Wegen zu Ihrem eigenen Unternehmen kommen. Durch: Neugründungn eines Unternehmens, Unternehmensübernahme, Franchising, Ausgründung, Spin-off-Gründung, Beteiligung an bestehenden Unternehmen etc. Ihr Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Michael Horak und Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Nach § 43 GmbHG müssen die Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden. Hieraus resultieren beispielsweise folgende Pflichten: Die Geschäfte der GmbH auf Dauer gewinnbringend zu führen, den Namen und Ruf der GmbH nicht zu schädigen, sondern zu verbessern, unternehmerisch zu handeln, aber nicht jedes Geschäftsrisiko einzugehen, Eigeninteresse hinten anzustellen und bei Interessenkollisionen immer den Vorteil der GmbH zu wahren. Verletzt der Geschäftsführer seine Pflichten, ist er der GmbH zum Schadensersatz verpflichtet. Eine Haftung gegenüber der GmbH ist ausgeschlossen, wenn der Geschäftsführer auf ausdrückliche Weisung der Gesellschafter handelt, es sei denn die Weisung verstösst gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten. Ihr Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Michael Horak und Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von zweckgebundenen Personenvereinigungen. Die Gesellschaften unterteilen sich in Personen- und Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften zählen: Zu den Kapitalgesellschaften zählen: Des Weiteren existieren gemischte Gesellschaften wie Kapital- und Personengesellschaften (zB GmbH & Co KG).. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Michael Horak Bei einem Zusammenschluss von Personen zu einer Gesellschaft werden viele Fragen aufgeworfen. Eine Wahl zwischen diversen Gesellschaftsformen ist erforderlich. Das gesellschaftsrechtliche Gesamtkonzept bedarf der optimalen Ausrichtung auch in der Gründungsphase um wesentliche Grundsteine für ein erfolgreiches Geschäftsmodell zu legen. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Michael Horak Einen besonders wichtigen Schwerpunkt unserer Kanzlei bildet das Gesellschaftsrecht. Unsere Aktivitäten reichen von der Gründung, Unternehmensberatungen - zum Beispiel bei Umwandlung, Erwerb und der Veräusserung von Unternehmen bis hin zum Erbrecht einschliesslich von Nachfolgeregelungen. Die Beratungstätigkeit erstreckt sich auf sämtliche Gesellschaftsformen, von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der Kommanditgesellschaft, der Offenen Handelsgesellschaft über die GmbH und Aktiengesellschaft bis hin zum Verein bzw. einer Genossenschaft. Die Tätigkeit umfasst auch die Beratung bei Umstrukturierungen, Unternehmensverträgen, Beherrschungsverträgen, Satzungsänderungen, Verschmelzungen und Ausgliederungen. Diese gestaltende Tätigkeit wird ergänzt durch langjährige forensische Erfahrungen im Bereich gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen sowohl im Verhältnis von Geschäftsführern/Vorständen zu den von ihnen repräsentierten Gesellschaften wie auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Um die betriebswirtschaftlichen Leistungen eines Unternehmens an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht und Steuerrecht zu optimieren, kooperieren wir mit einem Netzwerk, das auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer einschliesst. Darüber hinaus verfügen wir über Kooperationen mit gesellschaftsrechtlichen Notarpraxen. Ihr Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Michael Horak und Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Gesellschafterstreitigkeiten und/ oder Geschäftsführerstreit betrifft häufig grundlegende Fragen des Gesellschaftsrecht, weil ebenso grundlegende tatsächliche Problemstellungen bestehen. Häufig haben diese Problemsituationen auch mit finanziellen Themen etwas zu tun. Als Ergebnis lassen sich entweder rechtlich fundierte Kompromisse verhandeln oder zumindest ein beteiligter Geschäftsführer oder Gesellschafter scheidet - freiwillig oder unfreiwillig - aus. Dabei beraten und vertreten wir sowohl Gesellschafter, Geschäftsführer oder die entsprechenden Mitglieder in Leitungsgremien oder Eigentümer der Gesellschaften, gleich welche Rechtsform die jeweilige Gesellschaft hat. Gesellschafterstreit existiert in erster Linie bei Gesellschaften, wie die GbR, OHG, KG oder die GmbH mit nur wenigen Gesellschaftern. Gleichwohl können auch unter bedeutenden Aktionären ähnliche Streitigkeiten entstehen. Ihr Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Michael Horak und Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Ein Gewerbe ist (fast) jede selbständige Tätigkeit, mit der man Geld verdient. Händler, Gastronomen, Handwerker oder Produzenten von Waren gehören beispielsweise zu den Gewerbetreibenden. Gründer, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben oder sich in der Land- und Forstwirtschaft selbständig machen, sind dagegen keine Gewerbetreibende. Ihr Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Michael Horak und Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Das Handelsrecht bildet die Grundlage des “Wirtschaftsrechts”. Wir spielen auf der gesamten Klaviatur des Handelsrechts. Zum Beispiel “Vertriebsverträge”: In Zeiten sich ändernder Vertriebsformen gewinnt das Handelsvertreter- und Außendienstrecht zunehmende Bedeutung. Wir vertreten namhafte national sowie international tätige Handelsgesellschaften und beraten diese bei der Gestaltung von Kauf-, Lizenz-, Leasing- und sonstigen Verträgen aus dem Bereich des Handelsrechts. Hierzu gehört auch die Ausarbeitung von Allgemeinen Einkaufs- und Verkaufsbedingungen. Aufgrund der überwiegend unternehmerisch geprägten Mandantenstruktur besteht so eine unserer Kompetenzen im Bereich der Gestaltung von national wie auch international verwendbaren produktbezogenen Handelsvertreter- oder Franchiseverträgen. Auch alternative Vetriebsformen sind für uns kein Fremdwort, sondern fördern unsere Kreativität. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing. (Elektrotechnik), LL.M. Unter Insolvenz wird im Wesentlichen die Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person verstanden. Der Umgang mit Insolvenzen ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Das Insolvenzverfahren dient dem Ziel, alle Gläubiger des insolventen Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen. Durch das geordnete Verfahren, das in der Regel zu einer Art „Gesamtvollstreckung“ beim betroffenen Schuldner führt, soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger voll und andere Gläubiger gar nicht befriedigt werden. Daneben will die Insolvenzordnung jedem, der trotz redlichen Bemühens wirtschaftlich gescheitert ist, durch eine Befreiung von seinen restlichen Verbindlichkeiten einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglichen. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing. (Elektrotechnik), LL.M. Eine Stiftung ist eine mit Rechtsfähigkeit ausgestattete, nicht verbandsmäßig organisierte Einrichtung, die mit Hilfe eines dazu gewidmeten Vermögens, einen vom Stifter bestimmten Zweck dauernd fördern soll. Das klingt zunächst kompliziert und abstrakt. Viele Stiftungen in Deutschland sind aber Beweis dafür, dass diese Rechtsform, mit Leben gefüllt, sehr attraktiv sein kann. Grundsätzlich haben aber alle Rechtsformen Vor- und Nachteile. Welche letztlich für die Wahl am Ende eine Rolle spielen, hängt von den Vorstellungen und Zielen des Unternehmers ab. Bei der Stiftung ist ein Vorteil, dass sie niemandem „gehört“, d.h. keine Gesellschafter hat. Eine Stiftung kann somit nicht verkauft werden. Außerdem kann der Stiftungszweck nicht geändert werden. Das kann im Einzelfall eine Rolle spielen, wenn bspw. ein Unternehmer verhindern will, dass seine Erben sein Lebenswerk Gewinn maximierend an den erstbesten Käufer verkaufen. Im Einzelnen gibt es viele Details und Gestaltungsspielraum, so dass eine umfassende rechtliche Beratung zu empfehlen ist. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing. (Elektrotechnik), LL.M. Alle Dezernate unserer Kanzlei können eine Transaktion begleiten. Das muss auch so sein, um die individuellen, häufig durch Rechtsanwälte zu klärenden Fragestellungen zu lösen. Weitere Informationen zu M&A auf Anfrage Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing. (Elektrotechnik), LL.M. Das Erbrecht umfasst die Rechtsnormen zum Übergang des Vermögens einer Person bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen. Jede Person hat das Grundrecht zu vererben, also Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln. Begünstigte haben das Recht zu erben. Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing. (Elektrotechnik), LL.M. Von der Gründung über den laufenden Betrieb bis hin zur Beendigung eines Vereins gibt es vieles zu beachten. Wenn Sie einen Verein gründen wollen oder sich als Mitglied oder Organ eines Vereins über Ihre Rechte und Pflichten informieren möchten, beraten wir gerne. Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing. (Elektrotechnik), LL.M. horak Rechtsanwälte sind im gesamten Zivil- und Vertragsrecht versiert. Wir sind es gewohnt, uns mit den wirtschaftlichen Belangen unserer Mandantschaft auseinander zu setzen, um diese in massgeschneiderte und interessengerechte vertragliche Formulierungen umzusetzen. Selbstverständlich begleiten wir die Interessen unserer Mandantschaft nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch über das Vertragende hinaus. Wir setzen die Ansprüche der Mandantschaft im Wege der Zwangsvollstreckung durch bzw. verteidigen sie gegenüber Insolvenzverwaltern. Hierbei begnügen wir uns nicht mit Routinemaßnahmen. Wir verhelfen unseren Mandanten mit Spezialkenntnissen auf dem Gebiet des Zwangsvollstreckungsrecht und der Insolvenzordnung zur Durchsetzung seiner Ansprüche. Weitere Informationen zum Vertragsrecht auf Anfrage Ihr Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Michael Horak und Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz Die Beschränkung einer Person in ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit in Form eines Wettbewerbsverbotes ist das Verbot, zugunsten eines anderen Unternehmens im gleichen oder ähnlichen Geschäftszweig tätig zu werden. Ein gesetzliches Wettbewerbsverbot besteht für den Handlungsgehilfen und den Vorstand der AG. Das Wettbewerbsverbot gilt entsprechend für den Geschäftsführer der GmbH. Das Wettbewerbsverbot kann aber durch Zustimmung des Aufsichtsrates oder bei einer GmbH durch entsprechende Klauseln im Gesellschaftsvertrag aufgehoben sein. Das gesetzliche Wettbewerbsverbot gilt nur während der Tätigkeit; hiervon deutlich abzugrenzen ist das sogenannte nachvertragliche Wettbewerbsverbot, das nach Beendigung des entsprechenden Vertrages im Vertrag ausdrücklich vereinbart und zudem weitergehenden Wirksamkeitsvoraussetzungen unterliegt. Flankierend kann das Abwerben von Kunden durch ehemalige Mitarbeiter wettbewerbswidrig sein. Ihr Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Michael Horak und Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz |