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Existenzgründer-Recht

Die Wahl eines bestimmten Wegs in die Selbständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab: Haben Sie eine gute Geschäftsidee, die Sie verwirklichen wollen? Haben Sie die Gelegenheit, ein funktionierendes Unternehmen weiter zu führen? Wollen Sie Ihr unternehmerisches Risiko begrenzen? Haben Sie die Chance, als Teil einer guten Mannschaft zu starten? Wollen Sie erst einmal klein anfangen?

Sie können auf vielen verschiedenen Wegen zu Ihrem eigenen Unternehmen kommen. Durch:

  •     Neugründung eines Unternehmens
  •     Unternehmensübernahme
  •     Franchising
  •     Teamgründung
  •     E-Business
  •     Ausgründung
  •     Spin-off-Gründung
  •     Beteiligung an bestehenden Unternehmen
  •     Kooperation mit anderen Unternehmern
  •     Kleingründung
  •     Nebenerwerbsgründung

Welche Sie wählen, hängt hauptsächlich von drei Faktoren ab:

  •     Wie viel Gestaltungsspielraum wollen Sie haben?
  •     Wie kann das Risiko reduziert werden?
  •     Gibt es eine günstige Gelegenheit zum Kauf oder zur Pacht eines Unternehmens?

Mit allen diesen Möglichkeiten der Existenzgründung sind zahlreiche Fragen verbunden, die im Vorfeld zu klären sind. Nur die wenigsten Gründer können diesbezüglich auf eigene Erfahrungen zurückgreifen, so dass in dieser wichtigen Phase unbedingt fachlich qualifizierte externe Berater hinzugezogen werden sollten.

Die Existenzgründung bietet zahlreiche rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, die je nach Branche, Geschäftsmodell, Kapitalbedarf und persönlichen Präferenzen unterschiedlich ausgestaltet werden können. Die Wahl der passenden rechtlichen Struktur ist entscheidend für den späteren Erfolg des Unternehmens, da sie die Haftung, steuerliche Belastung, Finanzierungsmöglichkeiten und Verwaltungsaufwände beeinflusst.


1. Grundlegende Überlegungen zur Existenzgründung

a) Geschäftsmodell und Branche

  • Das Geschäftsmodell beeinflusst, welche Rechtsform und Gründungsstrategie geeignet sind. Unterschiedliche Branchen (z. B. Handwerk, Handel, Dienstleistungen, IT, Kreativwirtschaft) haben spezifische Anforderungen, wie etwa besondere Genehmigungen oder Berufsqualifikationen.

b) Gründungsziele

  • Haftungsbegrenzung: Schutz des Privatvermögens vor Geschäftsschulden.
  • Steueroptimierung: Minimierung der Steuerbelastung durch geeignete Rechtsform.
  • Finanzierung: Erleichterung von Kapitalbeschaffung durch Investoren oder Banken.
  • Flexibilität: Anpassungsfähigkeit der Struktur an künftige Geschäftsentwicklungen.

c) Gesetzliche Rahmenbedingungen

  • Gewerberecht, Steuerrecht, Berufsrecht und Sozialversicherungsrecht sind wesentliche Rahmenbedingungen, die bei der Gründung zu berücksichtigen sind.


2. Rechtsformen der Existenzgründung

a) Einzelunternehmen

  • Definition: Eine Person gründet und führt das Unternehmen allein.
  • Geeignet für: Kleine Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige.
  • Merkmale:
    • Keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich (außer bei Gewerbebetrieb mit Kaufmannseigenschaft).
    • Der Gründer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen.
    • Steuerliche Belastung erfolgt über die Einkommensteuer.

Vorteile:

  • Geringer Gründungsaufwand und niedrige Kosten.
  • Einfaches Verfahren ohne komplexe Formalitäten.
  • Direkte Entscheidungsbefugnis des Gründers.

Nachteile:

  • Persönliche, unbeschränkte Haftung.
  • Begrenzte Wachstums- und Finanzierungsmöglichkeiten.


b) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Definition: Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.
  • Geeignet für: Kleine Kooperationen, Projektgruppen und Start-ups ohne hohen Kapitalbedarf.
  • Merkmale:
    • Formloser Gesellschaftsvertrag ausreichend.
    • Keine Eintragung ins Handelsregister notwendig.
    • Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch.

Vorteile:

  • Einfache und kostengünstige Gründung.
  • Flexibilität in der Vertragsgestaltung.
  • Direkte Gewinnverteilung an die Gesellschafter.

Nachteile:

  • Unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter.
  • Geeignet nur für überschaubare Geschäftsstrukturen.


c) Eintragungspflichtige Personengesellschaften (OHG, KG)

  1. Offene Handelsgesellschaft (OHG):

    • Geeignet für: Handelsunternehmen mit zwei oder mehr Gesellschaftern.
    • Haftung: Persönliche, unbeschränkte Haftung der Gesellschafter.
    • Besonderheit: Eintragung ins Handelsregister erforderlich.
  2. Kommanditgesellschaft (KG):

    • Geeignet für: Unternehmen, bei denen eine Trennung zwischen haftenden (Komplementären) und beschränkt haftenden (Kommanditisten) Partnern gewünscht ist.
    • Haftung: Komplementäre haften unbeschränkt, Kommanditisten nur mit ihrer Einlage.

Vorteile:

  • Geeignet für größere Projekte und Unternehmenskooperationen.
  • Flexibilität bei der Kapitalbeteiligung.

Nachteile:

  • Unbeschränkte Haftung für Komplementäre.
  • Verwaltung und Registereintragung erforderlich.


d) Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

  1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

    • Mindestkapital: 25.000 € (12.500 € bei Gründung einzahlbar).
    • Haftung: Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen.
    • Geeignet für: Mittelständische Unternehmen und Gründer, die Haftungsrisiken vermeiden wollen.
  2. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG):

    • Mindestkapital: Ab 1 €.
    • Verpflichtung zur Rücklagenbildung (25 % des Jahresgewinns).
    • Geeignet für: Gründer mit wenig Startkapital.
  3. Aktiengesellschaft (AG):

    • Mindestkapital: 50.000 €.
    • Geeignet für: Große Unternehmen und Börsengänge.
    • Besonderheit: Kapitalaufnahme durch Aktien möglich.

Vorteile:

  • Haftungsbeschränkung schützt das Privatvermögen.
  • Geeignet für Unternehmen mit Wachstumsplänen und Investitionsbedarf.

Nachteile:

  • Höhere Gründungskosten und Verwaltungsaufwand.
  • Strenge Buchführungs- und Publizitätspflichten.


e) Sonderformen (Stiftung, Genossenschaft, SE)

  1. Stiftung:

    • Eignet sich zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks oder zur Sicherung von Vermögenswerten.
    • Besonderheit: Einmalige Kapitalausstattung erforderlich, keine Gewinnerzielungsabsicht.
  2. Genossenschaft:

    • Gemeinschaft von Personen zur Förderung ihrer wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen.
    • Eintragung ins Genossenschaftsregister erforderlich.
  3. Europäische Gesellschaft (SE):

    • Mindestkapital: 120.000 €.
    • Geeignet für: Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit in der EU.


3. Branchenspezifische Anforderungen

a) Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Architekten)

  • Gründung als Einzelunternehmer oder GbR (bei Zusammenarbeit mit Partnern).
  • Keine Gewerbeanmeldung erforderlich, aber Registrierung bei berufsständischen Kammern.

b) Handwerksbetriebe

  • Gewerbeanmeldung erforderlich.
  • Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer.

c) Handel und Gastronomie

  • Gewerbeanmeldung notwendig.
  • Besondere Genehmigungen (z. B. Konzessionen, Hygienerichtlinien).

d) IT- und Online-Branchen

  • Schutz von geistigem Eigentum (z. B. Patente, Marken, Urheberrechte).
  • Einhaltung von Datenschutzvorschriften (DSGVO).


4. Gründungsprozess und zeitliche Abläufe

a) Vorbereitungsphase

  1. Geschäftsplan: Entwicklung eines Konzepts mit Marktanalyse, Finanzplanung und Marketingstrategie.
  2. Rechtsformwahl: Abhängig von Haftungsrisiken, Kapitalbedarf und Steueroptimierung.
  3. Finanzierung: Eigenkapital, Bankkredite, Fördermittel oder Investoren.

b) Behördengänge

  1. Gewerbeanmeldung: Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich (außer bei Freiberuflern).
  2. Steuerliche Registrierung: Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt.
  3. Handelsregistereintragung: Für eintragungspflichtige Gesellschaften (z. B. GmbH, UG, OHG).

c) Zeitliche Abläufe

  • Einzelunternehmen/GbR: Sofortige Aufnahme der Tätigkeit möglich.
  • Kapitalgesellschaften: Gründung dauert 3–8 Wochen, abhängig von Notar, Handelsregister und Bankformalitäten.


5. Vorteile und Nachteile der Existenzgründungsformen

Rechtsform

Vorteile

Nachteile

Einzelunternehmen

Einfach, kostengünstig, schnelle Gründung

Persönliche Haftung, eingeschränkte Finanzierung

GbR

Flexibel, geringe Kosten

Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter

GmbH

Haftungsbeschränkung, professionelle Außenwirkung

Höhere Kosten und Formalitäten

UG

Geringes Kapital erforderlich, Haftungsbeschränkung

Eingeschränkte Reputation, Rücklagenpflicht

AG

Kapitalaufnahme durch Aktien, Börsengang möglich

Komplexe Struktur, hohe Kosten


6. Rechtliche Unterstützung und unsere Leistungen

Als Experten im Gesellschafts- und Gründungsrecht bieten wir folgende Leistungen:

  • Beratung: Wahl der optimalen Rechtsform für Ihr Geschäftsmodell.
  • Vertragsgestaltung: Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsordnungen und weiteren rechtlichen Dokumenten.
  • Gründungsbegleitung: Unterstützung bei Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung und steuerlicher Registrierung.
  • Schutz von Rechten: Beratung zu Marken, Patenten und Urheberrechten.
  • Fördermittelberatung: Unterstützung bei der Beantragung von Förderprogrammen.


Die Existenzgründung erfordert eine fundierte Planung und rechtliche Absicherung. Die Wahl der Rechtsform, die Einhaltung branchenspezifischer Anforderungen und die optimale Gestaltung von Verträgen sind entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Mit unserer Expertise begleiten wir Sie von der Idee bis zur erfolgreichen Gründung.

     

     

     

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