Kommanditgesellschaftsrecht (KG-Recht) horak Rechtsanwälte HannoverDie KG ist vor allem für Unternehmer bzw. Unternehmerinnen von Vorteil, die Partner mit zusätzlichem Kapital wünschen, aber alleinige Chefin bzw. alleiniger Chef im Unternehmen bleiben wollen. Sie ist außerdem für Familienmitglieder interessant, die nicht persönlich haften wollen bzw. sollen. Die KG besteht aus dem Unternehmer (Komplementär) und weiteren Gesellschaftern (Kommanditisten). Gründung der KGDer Gesellschaftsvertrag ist formfrei. Die KG muss ins Handelsregister eingetragen werden. Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Unternehmensführung in der KGIn einer KG haben Sie als Komplementär alleiniges Entscheidungsrecht (falls ein Vertrag dies nicht anders regelt). Bei mehreren Komplementären ist jeder allein zur Geschäftsführung und zur Vertretung der KG berechtigt. Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen, sie sind nur finanziell am Unternehmen beteiligt. Haftung der KGAls Komplementär haften Sie unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Kommanditisten haften nur in der Höhe ihrer Einlagen. Steuern der KGAls Mitunternehmer der Gesellschaft erzielen Sie steuerrechtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie haften als Komplementär für sämtliche Schulden, d.h. auch für Steuerschulden der Gesellschaft, mit Ihrem gesamten Vermögen; als Kommanditist nur bis zur Höhe Ihrer Einlage. Ihre anwaltlichen Ansprechpartner:- Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., sowie
- Rechtsanwältin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Julia Ziegeler
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