HonorarSie können uns gerne nach der Höhe unseres Honorars vor Beauftragung fragen. Selbstverständlich geben wir Ihnen, soweit möglich, verbindlich Auskunft. Unser Honorar – Transparenz, Flexibilität und FairnessUnsere Kanzlei bietet Ihnen eine klare, nachvollziehbare und faire Honorarstruktur, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Im Zentrum unserer Vergütungsmodelle stehen die Aufwandsabrechnung sowie flexible Pauschalvereinbarungen. Dies ermöglicht Ihnen Planungssicherheit und stellt sicher, dass Sie stets die besten juristischen Leistungen erhalten, ohne versteckte Kosten oder Überraschungen. Im Folgenden erläutern wir unsere Honorarmodelle, ergänzt durch Beispiele aus der Praxis.
1. Abrechnung nach Aufwand – Präzision und FlexibilitätWir bevorzugen die Abrechnung nach Zeitaufwand, da sie die geleistete Arbeit präzise abbildet und maximale Transparenz bietet. Unser Stundensatz liegt in der Regel zwischen 250 und 350 EUR netto, abhängig von der Komplexität und dem Umfang des jeweiligen Mandats. Beispiele für die Abrechnung nach Aufwand- Gesellschaftsvertrag und Gründung einer GmbH:
- Erstellung und Beratung: 12 Stunden à 300 EUR → 3.600 EUR netto.
- Begleitung eines M&A-Deals (Due Diligence und Vertragsverhandlung):
- Analyse der Verträge und Verhandlung: 40 Stunden à 350 EUR → 14.000 EUR netto.
- Beratung und Vertretung in einem Gesellschafterstreit:
- Rechtsgutachten und Schriftsätze: 25 Stunden à 320 EUR → 8.000 EUR netto.
Vorteile der Abrechnung nach Aufwand:- Sie zahlen nur für die tatsächlich erbrachte Leistung.
- Die Abrechnung erfolgt transparent, mit detaillierten Leistungsnachweisen.
- Flexibilität bei der Anpassung an den Umfang und die Komplexität des Mandats.
2. Pauschalhonorar – Planungssicherheit und EffizienzFür regelmäßig wiederkehrende Beratungsleistungen oder klar umrissene Projekte bieten wir Pauschalvereinbarungen an. Diese können monatlich oder jährlich abgeschlossen werden und gewährleisten Kostensicherheit, während Sie gleichzeitig auf unsere Expertise zugreifen können. MonatspauschalenMonatspauschalen eignen sich besonders für Unternehmen, die regelmäßige Beratung im Gesellschaftsrecht benötigen, z. B. für Vertragsprüfungen, Compliance-Fragen oder rechtliche Begleitung von Gesellschafterversammlungen. - Beispiel 1 – Kleinere Unternehmen:
- Monatspauschale von 1.500 EUR netto für bis zu 10 Stunden Beratung pro Monat.
- Beispiel 2 – Mittelständische Unternehmen:
- Monatspauschale von 3.000 EUR netto für bis zu 20 Stunden Beratung pro Monat.
- Überstunden: Bei Überschreitung der Pauschale erfolgt eine Abrechnung zu einem vorher vereinbarten Stundensatz.
JahrespauschalenFür Unternehmen, die uns langfristig als juristische Partner an ihrer Seite haben möchten, bieten wir Jahrespauschalen an. Diese umfassen ein festgelegtes Kontingent an Beratungsstunden oder spezifischen Leistungen. - Beispiel 1 – Jahresbegleitung von Unternehmen:
- Pauschale von 60.000 EUR netto für 200 Stunden Jahreskontingent (entspricht 5.000 EUR/Monat).
- Beispiel 2 – Rundumbetreuung eines Konzerns:
- Pauschale von 120.000 EUR netto für umfangreichere Beratungen und Projekte.
Vorteile von Pauschalen:- Planungssicherheit und klare Kalkulierbarkeit der Kosten.
- Regelmäßiger Zugriff auf unsere Expertise ohne erneute Vertragsverhandlungen.
- Individuelle Anpassung der Pauschalen an Ihre Bedürfnisse.
3. Gerichtsverfahren – Abrechnung nach AufwandAuch bei Gerichtsverfahren rechnen wir primär nach Aufwand ab, da dies der tatsächlichen Arbeitsleistung entspricht. Unser Stundensatz orientiert sich dabei ebenfalls an 250 bis 350 EUR netto. Beispiel für Gerichtsverfahren- Gesellschafterstreit vor dem Landgericht:
- Schriftsätze, Vertretung und Verhandlung: 30 Stunden à 320 EUR → 9.600 EUR netto.
RVG als UntergrenzeNur hilfsweise und als Mindestvergütung greifen wir auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zurück. Dies bedeutet, dass die RVG-Vergütung lediglich als untere Grenze dient, während wir die tatsächlich erbrachten Leistungen nach Aufwand abrechnen. Dadurch gewährleisten wir eine faire Honorierung der geleisteten Arbeit, insbesondere bei komplexen Fällen.
4. Beispiele für Mandatsarten und HonorarvereinbarungenGründung und Strukturierung einer Holdinggesellschaft: - Honorar: 15 Stunden à 300 EUR → 4.500 EUR netto.
Beratung zu Compliance-Management-Systemen: - Monatspauschale: 3.000 EUR netto für regelmäßige Beratung und Erstellung von Richtlinien.
Internationale Vertragsverhandlung eines Joint Ventures: - Honorar: 50 Stunden à 350 EUR → 17.500 EUR netto.
Durchführung einer Unternehmensnachfolge: - Jahrespauschale: 80.000 EUR netto, einschließlich rechtlicher und steuerlicher Beratung.
5. Warum unser Honorar für Sie einen Mehrwert schafft- Flexibilität: Wir passen unsere Abrechnungsmodelle Ihren individuellen Anforderungen an – egal ob projektbasiert, pauschal oder fortlaufend.
- Transparenz: Sie erhalten detaillierte Abrechnungen, die alle Leistungen klar dokumentieren.
- Planungssicherheit: Mit Pauschalen vermeiden Sie Unsicherheiten und behalten Ihre Budgets im Blick.
- Fairness: Wir garantieren eine faire Vergütung, die unserer Erfahrung und dem Mehrwert entspricht, den wir für Sie schaffen.
Unsere Honorarmodelle sind darauf ausgelegt, Ihnen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Kosteneffizienz zu bieten. Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen stets im Blick hat. |