Mergers & Akquisitions (M&A) - Unternehmenskauf und -verkauf horak Rechtsanwälte HannoverAlle Dezernate unserer Kanzlei können eine M&A-Transaktion mit ihrem jeweiligen Fachwissen begleiten. Das muss auch so sein, um die individuellen, häufig durch Rechtsanwälte zu klärenden Fragestellungen zu lösen. Der grobe Ablauf von Unternehmensfusionen und Unternehmenskäufen lässt sich wie folgt gliedern: - Screening des Targets (Suche des Zielunternehmens)
- Kontaktaufnahme zum Target
- Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung/ Absichtserklärung
- Due Diligence beim Target
- Deal Design
- eigenverantwortliche Compliance des Deals (auch kartellrechtliche Selbstveranwortung)
- Signing des M&A-Vertrags
- Closing (Beginn der Umsetzungsphase)
Ihre anwaltlichen Ansprechpartner:- Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., sowie
- Rechtsanwältin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Julia Ziegeler
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