Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

Start  Rechtsanwälte  Vertragsmuster  Honorar  Vollmacht  Direktanfrage  Standorte  Impressum  Datenschutz  Links  AGB

horak.
Rechtsanwälte

Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  München  Stuttgart  Wien

gesellschaftsrechthannover

Aktienrecht  Kleine AG  Bankrecht  Compliance  Existenzgründung  Franchisingrecht  eG-Recht  EWiV-Recht  GbR-Recht  GmbH-Recht  KG-Recht  KGaA-Recht  OHG-Recht  PartnerschG  SE-Recht  Stille Gesellschaft  UG-Recht  International  Gesellschaftsgruendung  GmbH-Geschäftsfuehrer  Geschaeftsfuehrerhaftung  Gesellschafterstreit  Gewerbegründung  Handelsrecht  Insolvenzrecht  Internationales Gesellschaftsrecht  M&A  Restschuldbefreiung  Stiftungsrecht  Unternehmensnachfolge  Vereinsrecht  Vereinssatzung  Mustersatzung  Mitgliederversammlung  Unternehmenskauf  Vertragsrecht  Wettbewerbsverbot  Gesetzliches Wettbewerbsverbot  Nachvertragliches Wettbewerbsverbot  Abwerben von Kunden 

 

Gesellschaftsrecht Hannover Anwalt Compliance GmbH Gründung UG Gesellschaftsvertrag Satzung Geschäftsführervertrag Rechtsanwalt Compliance Aktienrecht GmbH-Recht Geschäftsführerhaftung Stiftungsrecht Wettbewerbsverbot Vereinsrecht GbR gründen Gesellschaft bürgerlichen Rechts  Fachanwalt Gesellschafterstreit GmbH-Gründung Existenzgründerberatung Steuerrecht Start Up Beratung kostenlos

Kanzlei   Gesellschaftsrecht   Gesellschaftsgruendung   Gesellschafterstreit   Wettbewerbsverbot   GmbH-Recht   Compliance 
Start.. Gesellschaftsrecht.. Handelsrecht.. Franchisingrecht..
Start 
Handelsrecht 
Franchisingrecht 

 

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
hannover@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
muenchen@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@gesellschaftsrechthannover.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
wien@gesellschaftsrechthannover.de

Franchisingrecht horak Fachanwälte Hannover

Sie können sich viele Probleme und Risiken ersparen, die die Gründung eines Betriebes im Alleingang mit sich bringt, wenn Sie ein fertiges Konzept kaufen oder als Franchisegeber ein solches Konzept anbieten. Das System heißt Franchising und wird heute in vielen Branchen praktiziert.

Franchise bietet drei Möglichkeiten:

  • Als Franchise-Nehmer übernehmen Sie die Geschäftsidee eines Franchise-Gebers, lassen sich schulen und regelmäßig betreuen. Ihre unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten bewegen sich in einem festen Rahmen.
     
  • Als Franchise-Geber entwickeln Sie ein eigenes Franchise-System. Grundlage ist Ihre in der Praxis erprobte Geschäftsidee. Hat sich die Idee bewährt, hilft Ihnen das Franchise-System durch motivierte Mit-Unternehmer (Franchise-Nehmer) schnell zu expandieren.
     
  • Als Master-Franchise-Geber erhalten Sie die Lizenz eines ausländischen Franchise-Unternehmens, das sich auf dem deutschen Markt etablieren möchte. Damit treten Sie in einer bestimmten Region oder in ganz Deutschland als Franchise-Geber auf, um - auf eigene Rechnung - weitere Franchise-Nehmer zu akquirieren.

Wie funktioniert Franchising?

Beim Franchise-Verfahren liefert ein Unternehmen - der Franchise-Geber - Name, Marke, Know-how und Marketing. Gegen Gebühr räumt er dem Franchise-Nehmer das Recht ein, seine Waren und Dienstleistungen zu verkaufen. Er bietet dafür die Gewähr, dass kein anderer Franchise-Nehmer in seinem Gebiet einen Betrieb eröffnet. Der Franchise-Geber bringt wichtige Voraussetzungen wie Markttests oder Kalkulationshilfen und bietet laufend geschäftlichen Beistand, Beratung, Werbung und Ausbildung. Ihr Entscheidungsspielraum wird zwar durch den Franchise-Vertrag eingeschränkt, dafür bietet der Franchise-Geber eine Art Sicherheitsnetz.

Das komplette Unternehmens-Konzept wird Franchise-Nehmern in einem Handbuch zur Verfügung gestellt.

Vorteile des Franchising

Der Franchise-Nehmer kann das Know-how und die Erfahrung des System-Gebers übernehmen. Das bedeutet: Das Risiko, dass er mit einem wenig Erfolg versprechenden Unternehmenskonzept antritt und hohe Investitionen "in den Sand setzt", ist gering. Dazu kommt, dass er vom Franchise-Geber für die unternehmerische Praxis zusätzliche Unterstützung erhält: betriebswirtschaftliche und fachliche Schulungen, Kostenbeteiligungen z.B. für das Marketing etc.

Nachteile des Franchising

Ein Franchise-System legt die unternehmerische "Marschroute" sehr genau fest. Das heißt: der Weg in die berufliche Selbständigkeit ist relativ festgelegt und kaum beeinflußbar. Das mag manchem Existenzgründer zu wenig sein.

Franchise international: Master-Franchise

Ausländische Franchise-Unternehmen, die sich auf dem deutschen Markt etablieren möchten, denen aber das nötige kulturelle Wissen oder die personellen und finanziellen Möglichkeiten fehlen, bieten ein so genanntes Master-Franchise an: Der Master-Franchise-Nehmer erhält eine Lizenz für ein bestehendes Franchise-System, wobei er nicht direkt als Franchise-Nehmer aktiv wird, sondern sich um die Akquisition weiterer Franchise-Nehmer in einem bestimmten Gebiet (z.B. Deutschland) bemühen muss. Dies tut er auf eigene Rechnung und auf eigenen Namen. Bitte beachten Sie, dass

  • das Franchise-Konzept für das Zielgebiet geeignet ist (Infrastruktur, Branchenstruktur, Kundenmentalität, politische Situation, rechtliche Situation);
  • der Vertrag genau ausgehandelt und dabei auch Ihre Kapitalsituation berücksichtigt wird;
  • der Vertrag in deutsches Recht umgewandelt wird; die "Chemie" zwischen Ihnen und dem Franchise-Geber stimmt;
  • das Franchise-System ggf. geändert werden muss, um es auf den deutschen Markt zu übertragen;
  • der Name ausreichend geschützt ist und in der eigenen Landessprache keine andere oder negative Bedeutung hat;
  • Sie mit der Branche und der Muttersprache vertraut sind;
  • die finanziellen Konditionen für beide Parteien fair ausgehandelt werden;
  • Sie zu Beginn mit extrem hohen Kosten für die Lizenzübernahme (siebenstellige Beträge sind die Regel) und hohen Anlaufkosten rechnen müssen;
  • die Vertragslaufzeit ausreichend ist und eine Verlängerungsoption vereinbart wird (Ihre Investition muss sich schließlich amortisieren);
  • der Systemgeber seriös ist.

Die fünf größten Franchise-Gefahren:

1. Neuheit

Vorsicht bei Franchise-Systemen, die erst seit kurzem auf dem Markt sind! Das Konzept kann noch nicht erprobt sein. Die Gefahr zu scheitern ist groß.

2. Keine Pilotprojekte

Vorsicht, wenn der Franchise-Geber sich weigert, mindestens zwei Pilotprojekte zu benennen und die wirtschaftlichen Eckdaten aufzudecken! Ohne Einblick in die Zahlenwelt keine Unterschrift leisten!

3. Keine Referenzen

Finger weg, wenn der Franchise-Geber nicht bereit ist, Referenzen zu benennen! Mehrere Franchise-Nehmer Ihrer Wahl sollten Sie nach deren Erfahrungen befragen: betriebswirtschaftliche Seite des Franchise-Systems und der Partnerschaft mit dem Franchise-Geber.

4. Kein Franchise-Handbuch

Hände weg, wenn es kein Franchise-Handbuch gibt! Ein paar Checklisten genügen, um eine Geschäftsidee komplett zu dokumentieren. Seriöse Franchise-Geber haben das.

5. Zeitdruck

Lassen Sie sich Zeit! Lassen Sie sich nie unter Druck setzen! Schließen Sie nie einen Vertrag ab, ohne das Vertragswerk und die kaufmännischen Unterlagen sorgfältig geprüft zu haben (mit fachkundigem Rechtsanwalt)!

Ihre anwaltlichen Ansprechpartner:

  1. Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., sowie
     
  2. Rechtsanwältin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Julia Ziegeler

 

 

 

  drucken  speichern  zurück  Online-Anfrage

 

 

 

Gesellschaftsrecht  - horak. Rechtsanwälte · Georgstr. 48 · 30159 Hannover · Tel. 0511/ 357 356-0 · Fax 0511/ 357 356-29 · info@gesellschaftsrechthannover.de